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Modul: Kostenrechnung
In diesem Modul erarbeiten Sie sich gemeinsam mit unseren Trainer:innen fundiertes Wissen über
- Kostenerfassung
- Betriebsüberleitung
- Kostenauflösung
- Kostenartenrechnung
- Kostenverrechnung zu Voll- und Teilkosten (Kalkulationsverfahren)
- Ergebnisrechnung (ein- und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
- Grundlagen der Entscheidungsrechnung
- optimale Programme
- kurzfristige Preisgrenzen
- Verfahrensvergleiche
- Break-Even-Analysen
- Selbstständige Wissensüberprüfung über unsere Lernplattform im Ausmaß von 3LE.
Als Absolvent:in des Moduls Kostenrechnung
- kennen Sie die betriebswirtschaftliche Relevanz des internen Rechnungswesens.
- können Sie Ist-Kosten aus Aufwendungen überleiten und systematisieren.
- können Sie die Kalkulationsmethoden der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden.
- können Sie die Ergebnisrechnungen des internen Rechnungswesens anwenden.
- können Sie die Methoden der kurzfristigen Entscheidungsrechnung anwenden.
- können Sie die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung interpretieren.
- können Sie betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen aus den Ergebnissen des internen Rechnungswesens ableiten.
Dieser Lehrgang ist ideal für
- Personen mit hoher Zahlenaffinität und Interesse an Kostenrechnung.
- Personen, die ihr Wissen im Bereich Kostenrechnung vertiefen wollen.
- Personen, die die Prüfung Kostenrechnung der Finanzakademie des WIFI Wien ablegen wollen.
- Personen, die das Diplom zum/zur Buchhalter:in anstreben.
Für dieses Modul benötigen Sie
- Deutschkenntnisse der Stufe B2.
- um auf unsere Lernplattform zuzugreifen, benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät.
- Sie erhalten nach Kursende eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % Teilnahmefrequenz (Anwesenheit inkl. eLearning-Einheiten) erreicht haben.
- Die Blended-Learning-Einheiten zählen zur Frequenz.
- Das Modul kann mit einer schriftlichen sowie Prüfung abgeschlossen werden.
- Die schriftliche Prüfung dauert 2 Stunden.
- Für die Abschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich (Veranstaltungsnummer 16431).
- Die positiv abgelegte Prüfung ist auch Voraussetzung für den Erhalt des Diploms zum/zur geprüften Buchhalter:in.
Allgemeine Hinweise:
- Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
- Alle Informationen rund um die modulare Ausbildung zum/zur Buchhalter:in finden Sie hier.
- Alle Details zur Finanzakademie des WIFI Wien finden Sie auf www.wifiwien.at/finanzakademie.
- Vor der Prüfung empfehlen wir als Wiederholung und/oder Übungsmöglichkeit folgende eLearnings zu Themen aus der Buchhaltung:
- Information für Personen, die sich als Buchhalter:in, Personalverrechner:in oder Bilanzbuchhalter:in selbstständig machen wollen: Die am WIFI angebotenen Buchhalter-, Personalverrechner- und Bilanzbuchhalterprüfungen können bei inhaltlicher Vergleichbarkeit auf schriftliche Teile der Fachprüfungen nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz angerechnet werden. Diese Überprüfung erfolgt bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Ihr Wissensvorsprung
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Teilzahlung möglich
Sie möchten nicht die gesamten Kosten auf einmal überweisen? Nehmen Sie unser Teilzahlungsangebot in Anspruch – zinsenlos und ohne Bearbeitungsgebühren. Die Anzahl der Raten richtet sich nach der Kursdauer. Beispiel: Der Kurs dauert 3 Monate = 3 Raten. Mit Kursende muss die letzte Rate beglichen sein.Möchten Sie unser Angebot annehmen? Bitte teilen Sie uns das bei Ihrer Anmeldung mit. Wir schicken Ihnen zu jedem Ratentermin einen Zahlschein per Post zu.
Bitte beachten Sie, dass sofort der gesamte Betrag fällig wird, wenn Sie mit den Raten in Verzug kommen.
Sie erhalten keine Teilnahmebestätigung und werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Wenn Wissensüberprüfungen und/oder Selbstlerneinheiten zur Frequenz zählen (=zur Anwesenheit zählen), sind diese in Ihrem Stundenplan unter Distance Learning inkl. LE ausgewiesen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Inhalte auf der LPF zeitgerecht (laut Stundenplan) abschließen. Danach können diese nicht mehr zur Frequenz gezählt werden.
In der Dateiablage der LPF finden Sie Infoblätter zu den Selbstlerninhalten.
Ja, im Ausmaß von 3LE in der Lernplattform. Wenn Sie 75% richtig absolvieren, erhalten Sie dafür die Frequenz von 3 LE. Ein Trainer/eine Trainerin steht Ihnen bei Fragen in der Lernplattform zur Seite.
Bitte beachten Sie die Durcharbeitungszeit laut Stundenplan! Nach Ende der Selbstlernzeit laut Stundenplan kann die Frequenz nicht mehr nachgetragen werden.
Ja. Der modulare Aufbau der Ausbildung Buchhaltung ermöglicht es, individuell auf Ihre Vorkenntnisse einzugehen.
Unter diesem Link können Sie Ihre Kenntnisse testen. Je nachdem, wie Sie hier abschneiden, entscheiden Sie, ob Ihnen das Modul Buchhaltungspraxis 1 fehlt, oder Sie steigen direkt im Modul BH-Praxis 2 ein.
Generell gilt, dass Berufserfahrung/Praxiserfahrung empfehlenswert ist, doch ist es KEINE Voraussetzung im WIFI Wien.
Berufserfahrung wird auch nicht angerechnet.
5 Jahresregel
Die Module bzw. Prüfungen der Buchhaltungsausbildung müssen (mit Ausnahme der Buchhaltungspraxisprüfung) innerhalb von 5 Jahren abgelegt werden (gilt für jene Teilnehmer:innen, die ab September 2011 mit der Ausbildung begonnen haben).
Alle Prüfungen, die aus diesen fünf Jahren fallen, verfallen und müssen (nur die Prüfung nicht das Modul) wiederholt werden.
2 Jahresregel
Sie haben zwischen der schriftlichen Steuerecht 2 Prüfung und der mündlichen Steuerrechtsprüfung zwei Jahre Zeit. Sollten Sie zwei Jahre nach der schriftlichen Prüfung, die mündliche noch nicht abgelegt haben, verfällt Ihnen die schriftliche Prüfung und Sie müssen diese wiederholen. Allerdings nur die Prüfung und nicht das Modul.
Wenn Sie das Diplom Buchhalter:in und/oder den Lehrgang Bilanzbuchhaltung inkl. PR bereits gemacht haben, können Sie sich an die Bilanzbuchhaltungsbehörde wenden. Alle weiteren Informationen bekommen Sie von Ihnen.
Um als Buchchalter:in/Bilanzbuchhalter:in selbstständig zu sein, ist die Fachprüfung nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz Voraussetzung. Die Bilanzbuchhaltungs-Prüfung der Finanzakademie am WIFI Wien kann bei inhaltlicher Vergleichbarkeit auf schriftliche Teile der Fachprüfungen nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz angerechnet werden. Die Überprüfung erfolgt bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Wir empfehlen eine Selbstlernzeit im Ausmaß der Kurszeit einzuplanen.
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- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 19.07.2023