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Anerkennung ausländischer Sicherheitsfachkräfte gemäß FK-V bzw. SFK-Verordnung
Das WIFI Wien führt im Auftrag des BMA (Bundesministerium für Arbeit) die Anerkennungen von ausländischen Sicherheitsfachkraft-Ausbildungen in Österreich, gemäß FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung) bzw. SFK-Verordnung, durch.
Ausbildungen die Sie in einem EU-Mitgliedsland sowie in der Schweiz oder der Türkei gemacht haben, können anerkannt werden.
Ablauf:
- Das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Kopie des Lichtbildausweises
- Ihren Qualifikationsnachweis bzw. Befähigungsnachweis - falls nicht in deutscher Sprache, bitte beglaubigte Übersetzung mitsenden.
- Die Inhalte und den Umfang (Lehreinheiten) der Ausbildung sowie den Nachweis der Reglementierung im Ihrem Ausbildungsland.
Für die Antragstellung und Bezahlung der Antragsgebühr inkl. gesetzlich vorgeschriebener Finanzamtsgebühren (ca. EUR 110,00) erhalten Sie eine Rechnung.
Nach Beantragung erhalten Sie Ihre österreichische Anerkennung per Post zugesandt (Dauer max. 3 Monate abhängig vom Verfahrenslauf).
Das Antragsformular finden Sie weiter unten zum Download.
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Wir haben für Sie einige Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer:innen und Arbeitsuchende im Überblick zusammengestellt.Der einfache Weg zur Kursförderung
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Letzte Änderung: 03.08.2023