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Rechtskurse für Ihren Beruf und Ihre Branche
Über rechtliche Rahmenbedingungen Bescheid zu wissen, ist essenziell für den Erfolg Ihres Unternehmens. Nur mit dem richtigen Know-how werden Rechtsstreitigkeiten und potenziell teure Fehler oder Versäumnisse vermieden. Unsere Rechtskurse sind für UnternehmerInnen, Führungskräfte und MitarbeiterInnen konzipiert und damit genau auf Ihre beruflichen Bedürfnisse und die Fachbereiche von Unternehmen zugeschnitten. Wir bieten Ihnen Ausbildungen, Lehrgänge und Kurse zu allen für Unternehmen relevanten Rechtsmaterien wie Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht oder Datenschutz. Unsere Vortragenden sind Top-JuristInnen, die Ihnen den Unterrichtsstoff mit vielen Beispielen aus der Praxis vermitteln, Sie an Ihrer reichhaltigen juristischen Erfahrung teilhaben lassen und Ihre Fragen aus Ihrer Unternehmenspraxis beantworten.
Damit Sie in rechtlichen Belangen immer am letzten Stand sind, haben wir zu allen Rechtsmaterien, die regelmäßigen Änderungen unterworfen sind, Kurse mit den aktuellen Updates.
Branchenspezifische Rechtskurse
Auch branchenspezifisches rechtliches Know-how können Sie sich in unseren Kursen erarbeiten – z.B. zu Veranstaltungsrecht, Rechtsfragen im Bereich Immobilien, Urheberrecht oder Internet-Recht.
Das Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Regelungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Bestimmungen die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Das Arbeitsrecht ist in unterschiedlichen Rechtsquellen verankert, die vom Europarecht über nationale Gesetze und darauf beruhenden Verordnungen bis zu Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen reichen.
Im Bereich des Arbeitsrechts sind vor allem folgende Gesetze praxisrelevant: Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz, Teile des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, Gewerbeordnung 1859 Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz/ Arbeitsruhegesetz, Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz und viele mehr.
Das Arbeitsrecht umfasst jene Bestimmungen, die für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen von unselbständig Erwerbstätigen (vorwiegend zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen) maßgeblich sind. Es besteht aus einer Vielzahl von Rechtsquellen auf allen Regelungsebenen – im Europarecht, in Gesetzen, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrage, Betriebsvereinbarung, etc.) oder auf einzelvertraglicher Ebene.