Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
- Ausbildung Bilanzbuchhaltung
- Ausbildung IKS-Manager:in
- Repetitorium für die schriftliche Bilanzbuchhaltungsprüfung
- Bilanzierung 2024 - Steuern 2024/25
- Der Jahresabschluss als Informationsinstrument - Bilanzen lesen, verstehen und analysieren
- Fachtagung Jahresabschluss 2024
- IFRS-Prüfungsrepetitorium
- Neuerungen bei der Bilanzierung nach Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Österreichischer Bilanzbuchhalter-Kongress
- Prüfung 'IKS-Manager:in'
- Prüfung International Financial Reporting Specialist
- Prüfung Bilanzbuchhaltung
- Quereinstiegsprüfung Steuerrecht für Bilanzbuchhalter:innen
- Steuer optimieren bei der Arbeitnehmerveranlagung
- Steuerrecht - USt, ESt, KöSt
- Umsatzsteuer - Fehler vermeiden
- Umsatzsteuer mit Auslandsbezug
- Vorbereitung Bilanzbuchhaltungsprüfung mündlicher Teil - für Wiederholer:innen
- Grundlagen der Konsolidierung mit Praxisbezug
Von der Top-Bilanzbuchhalter:in Ausbildung bis zum IFRS-Accountant
Sie streben eine Karriere in der Bilanzbuchhaltung an und suchen eine Bilanzbuchhaltungs-Ausbildung, mit der Sie sich konzentriert und praxisnah auf die Bilanzbuchhaltungsprüfung vorbereiten können? Sie sind bereits in der Bilanzbuchhaltung tätig und wollen up to date bleiben und DAS Weiterbildungs- und Netzwerk-Event für Bilanzbuchhalter:innen in Österreich besuchen oder eine Zusatzqualifikation erwerben und sich auf die Prüfung zum International Financial Reporting (IFRS) Accountant vorbereiten? Dann ist das WIFI Wien Ihr kompetenter Ansprechpartner. In all unseren Ausbildungen eignen Sie sich aktuelles Fachwissen an und üben seine praktische Anwendung an konkreten Beispielen.
Immer up to date bei den International Financial Reporting Standards (IFRS)
Für in der Europäischen Union börsennotierte Unternehmen ist ein IFRS-Abschluss verpflichtend und macht ihre Jahresabschlüsse international vergleichbar. IFRS kommt aber auch bei klein- und mittelständischen Unternehmen zum Einsatz. Hauptaufgabe des Jahresabschlusses nach IFRS ist es, Informationen zu vermitteln, die als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen dienen können. In den WIFI-Ausbildungen lernen Sie nicht nur, das Regelwerk IFRS verstehen, sondern üben auch seine Anwendung in der Praxis und lernen die Unterschiede zwischen IFRS und der nationalen Rechnungslegung kennen.Trainer:innen aus Praxis und Wissenschaft
Am WIFI Wien unterrichten erfahrene TrainerInnen, die aus Praxis und Wissenschaft kommen und Sie dabei unterstützen, sich die theoretischen Lehrinhalte zu erarbeiten und an Beispielen anzuwenden. Die WIFI Lehrgänge orientieren sich dabei an internationalen Standards, damit Ihnen Ihr hier erarbeitetes Wissen den Aufstieg bis zur Leitung des Rechnungswesens großer Unternehmen möglich macht.Besuchen Sie einen Infotermin
Wenn Sie mehr zu Inhalt, Organisation und Ablauf unserer Ausbildungen sowie den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bilanzbuchhalter-Ausbildung erfahren möchten, besuchen Sie einen unserer kostenlosen Infotermine. Sie können dort auch die Kursleiter:innen persönlich kennenlernen und Fragen zur Ausbildung stellen.Ihr Wissensvorsprung
Melden Sie sich zum Newsletter der Finanzakademie des WIFI Wien an und profitieren Sie von aktuellen Ausbildungstrends und zukunftsorientierten Aus- und Weiterbildungsangeboten.Newsletter der Finanzakademie des WIFI Wien abonnieren
Praxisbezogener und aktueller kann Weiterbildung nicht sein, überzeugen Sie sich selbst:
Folder "Finanzakademie"
Bist du auch im Zahlenflow?Mag. Dr. Hans-Christian Heu ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und grenzüberschreitender Ertragsbesteuerung, langjähriger Lektor an Fachhochschulen, von Universitätslehrgängen und im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Verbindung Lehrtätigkeit / Steuer- und Rechnungslegungsconsulting und somit das Einfließen von Praxiserfahrung in die Lehrplangestaltung ist von prioritärer Bedeutung.
"Die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Finanzberichterstattung steigen beständig. Die Bilanzbuchhalterausbildung des WIFI Wien bereitet Sie in optimaler Weise auf diese Herausforderungen vor."
Die Ausbildung zum/r BilanzbuchhalterIn können Sie z.B. am WIFI Wien absolvieren. Nach Absolvierung der Ausbildung und einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung können Sie als BilanzbuchhalterIn arbeiten. Die selbstständige Ausübung des Bilanzbuchhaltungsberufs, das heißt die Ausübung auf eigene Rechnung und Gefahr der Befugnisse im Rahmen des jeweiligen Berechtigungsumfangs, ist Berufsberechtigten vorbehalten. Die Berufsberechtigung setzt nach § 6 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) 2014 bei natürlichen Personen die öffentliche Bestellung und bei Gesellschaften die Anerkennung durch den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) als Bilanzbuchhaltungsbehörde voraus.
Der Bilanzbuchhaltungsberuf umfasst laut Bilanzbuchhaltungsgesetz diese Aufgabenbereiche:
- Geschäftsbuchhaltung (Pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten
- Kostenrechnung - Kalkulation (Kalkulatorische Buchhaltung)
- Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
- Bilanzierung bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen (§ 221 UGB, EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer)
- Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen
- Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften
- Personalverrechnung
- Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung der Erklärung für Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
- Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren
- Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof
- Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Rahmen des Berechtigungsumfanges
- Erbringung von Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen
- Erbringung von Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
- Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten (Berechtigungen) unmittelbar zusammenhängen
- Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen
- Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994
- die Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
- die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben ihrer Mandanten und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers im Auftrag ihrer Mandanten
- die Tätigkeit als Mediator, wenn sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003, eingetragen sind,
- Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt
- Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens EUR 72.673,- für jeden einzelnen Versicherungsfall sein
BilanzbuchhalterInnen können selbstständig tätig sein, in Wirtschaftsprüfungs- , Steuerberatungs- oder Bilanzbuchhaltungskanzleien arbeiten oder in Unternehmen mit eignen Rechnungswesen-Abteilungen.
Am WIFI Wien dauert die Absolvierung der Ausbildung von Kursstart bis Prüfungsende ca. 9 bis 10 Monate. Die Ausbildung hat 285 Lehreinheiten, dazu sollten Sie noch Lernzeit zu Hause einplanen, die - je nach Einsatz und Vorbildung - variieren kann.
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Das IASB ist ein international besetztes, privatwirtschaftliches Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die International Financial Reporting Standards entwickelt und bei Bedarf überarbeitet. Die IFRS sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften - in Österreich vor allem das Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. In der EU müssen börsennotierte Unternehmen nach IFRS abschließen. Österreichische Unternehmen, die an einer europäischen Börse notieren, müssen ihre Konzernabschlüsse seit 2005 nach IFRS erstellen.
Insgesamt sind sie in rund 120 Ländern (verpflichtend oder wahlweise) anwendbar. Dies erleichtert einen Vergleich bzw. eine Gegenüberstellung von Unternehmen aus verschiedenen Ländern. Neben den Standards selbst existieren auch noch offizielle Interpretationen dieser Vorschriften (herausgegeben durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)).
Der österreichische Einzelabschluss ist nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) aufzustellen. Bei Konzernabschlüssen sieht das UGB eine Zweiteilung vor. Danach haben österreichische Konzerne, deren Aktien oder Schuldpapiere auf einem geregelten Markt an der Börse gehandelt werden, ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsbestimmungen aufzustellen. Nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften können ihre Konzernabschlüsse wahlweise nach IAS/IFRS-Standards oder nach den UGB Vorschriften aufstellen.
Die Standards sind unterteilt in IAS und IFRS. Die International Accounting Standards (IAS) sind Rechnungslegungsstandards, die bis 2000 vom Board des International Accounting Standards Committee (IASC) herausgegeben wurden. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) ersetzen seit 2001 die IAS und werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Die IAS bleiben aber insoweit anwendbar, als sie nicht durch Neuregelungen in den IFRS ersetzt worden sind bzw. werden. Insgesamt gibt es derzeit 16 IFRS. Von den ursprünglich 41 IAS sind derzeit noch 27 in Geltung.
Besteht eine Verpflichtung zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses oder erfolgt die Erstellung des Konzernabschlusses freiwillig nach IFRS, gelten für diese Abschlüsse die Offenlegungspflichten gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der Konzernabschluss muss daher spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag zum Firmenbuch eingereicht, d.h. offengelegt werden (§ 280 Abs 1 UGB). Wenn zumindest ein Konzernunternehmen eine große Aktiengesellschaft, ist auch eine Veröffentlichung in der "Wiener Zeitung" vorgeschrieben.