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Bau / Baunebengewerbe: Praxisnahe Kurse
Die Baumeister:in-Prüfung als krönender Abschluss der Baumeister:in-Ausbildung
Nach Jahren der fachlichen Ausbildung und des Praxiserwerbs ist die Baumeister:in-Befähigungsprüfung der krönende Abschluss der Baumeister:in-Ausbildung. Am WIFI Wien können Sie sich optimal auf die Baumeister:in-Befähigungsprüfung vorbereiten. In unserem Baumeister:innen-Kurs gehen Sie nochmals konzentriert und kompakt den Prüfungsstoff durch. Der Vorbereitungskurs besteht aus drei Modulen - je nach Vorbildung können Ihnen einzelne Teile der Prüfung und damit auch der Vorbereitungsmodule erlassen werden. Detaillierte Auskunft dazu erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen, bei denen Sie die Vortragenden und die Lehrinhalte kennenlernen und - auch im Einzelgespräch - Fragen stellen können.Die Aufzeichnung einer Infoveranstaltung zum Vorbereitungskurs auf die Baumeister:in-Befähigungsprüfung können Sie hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=kA58Oi22tuY&feature=youtu.be
Building Information Modeling (BIM) - ein wichtiges Tool für die Baubranche
Auch im Bauwesen schreitet die Digitalisierung voran – am WIFI Wien können Sie sich schon jetzt mit der Zukunft des Bauens vertraut machen. In unseren Building Information Modeling (BIM)-Kursen lernen Sie, wie BIM funktioniert, welche Daten wie aufgenommen werden, wie die Kommunikation der Projektbeteiligten mit Hilfe von BIM funktioniert und welche Rollen und Funktionen es dabei gibt. Immer mehr Betriebe arbeiten mit BIM, um die Komplexität von Bauprojekten besser in den Griff zu bekommen, Fehler zu vermeiden, Kollisionen frühzeitig zu erkennen und damit Kosten und Zeit zu sparen. Öffentliche Stellen nutzen BIM für Ausschreibungen, in Großbritannien, den Niederlanden und in Skandinavien ist BIM bereits gesetzlich geforderter Standard.
Fundierte Ausbildung für Sicherheit am Bau
Wer am Bau arbeitet, weiß, wie wichtig gute Ausbildung für die Sicherheit auf Baustellen ist. Am WIFI Wien unterrichten Profis aus der Praxis und zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen, um Baumaschinen oder Kräne fachgerecht und sicher zu bedienen.
Der Leistungskatalog von BaumeisterInnen ist sehr vielseitig und umfasst:
- das Planungsrecht inkl. der behördlichen Einreichung.
- die Projektleitung als Schnittstelle zwischen Auftraggeber und den weiteren Dienstleistern und Gewerben.
- Berechnungen z.B. des zukünftigen Energieaufwands.
- die Ausführung von Bauwerken aller Art.
- die Beratung und Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
- Sachverständigentätigkeiten wie z.B. die Erstellung von Gutachten und/oder die Beweissicherung.
- die Funktion des Generalunternehmers.
Um in Österreich BaumeisterIn zu werden, benötigen Sie eine baurelevante Ausbildung, Praxis in leitender Tätigkeit bei einem/r ausführenden BaumeisterIn und die Baumeisterbefähigungsprüfung.
Der Zugang zum Baumeistergewerbe wird durch die Baumeister-Verordnung geregelt. Dort ist der Zugang wie folgt geregelt:
§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation für das unbeschränkte Baumeistergewerbe (§ 94 Z 5 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
1. a) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen oder Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder den erfolgreichen Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, oder
b) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Architektur an einer Kunsthochschule und eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, oder
c) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich der Bautechnik liegt, und eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, oder
d) das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tiefbau oder Maurer oder Zimmerer bzw. Zimmerei oder Schalungsbauer oder bautechnischer Zeichner und eine mindestens sechsjährige, nicht im Rahmen eines Lehrverhältnisses zurückgelegte fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, oder
e) das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer nicht in lit. c angeführten berufsbildenden Schule oder ihrer Sonderformen einschließlich der Schulversuche, deren schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich der Bautechnik liegt, und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als Bauleiter oder Polier, und
2. das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe.
(Die fachliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 Z 1 lit. a bis e hat Planungstätigkeiten und ausführende Tätigkeiten zu umfassen.)
Die Gewerbeordnung (GewO) regelt im § 99 den Umfang der Berechtigungen von BaumeisterInnen.
Zusammengefasst sind das die folgenden Tätigkeiten:
- Erstellung von Einreichplänen, Berechnung und Leitung von Hochbauten, Tiefbauten, und anderer verwandter Bauten aller Art und Größenordnungen, unabhängig von der Ausführung.
- Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts.
- Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen.
- Betätigung als GeneralunternehmerIn.
- Übernahme der Bauablaufplanung, Bauabwicklung sowie der Baukoordination.
- Ausführung von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten aller Art und Größenordnungen.
- Durchführung von Vermessungstätigkeiten.
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen, und zwar sowohl von Baumeisterarbeiten als auch unter Berücksichtigung von Arbeiten anderer Gewerbetreibender.
- Vornahme der begleitenden Baukontrolle.
- Beaufsichtigung und laufende Überprüfung der Arbeiten hinsichtlich Übereinstimmung mit Bauordnungen, sowie Einreichung der Bewilligungsunterlagen.
- Durchführung des Projektmanagements.
- Aufbau von Gerüsten.
- Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten aller Art und Größenordnungen.
- Vornahme von Tiefbohrungen.
- Durchführung sämtlicher Erdbewegungsarbeiten.
Tätigkeiten der BetonwarenerzeugerInnen, KunststeinerzeugerInnen, TerrazzomacherInnen, SchwarzdeckerInnen, EstrichherstellerInnen, SteinholzlegerInnen, GärtnerInnen, StukkateurInnen und TrockenausbauerInnen, Wärme-, Kälte-, Schall- und BranddämmerInnen und der AbdichterInnen gegen Feuchtigkeit und Druckwasser dürfen BaumeisterInnen ebenfalls erbringen, allerdings nicht als Hauptleistung, wohl aber im Rahmen der Bauführung. (§ 99 Abs 2 GewO).
Building Information Modeling (BIM) ist eine innovative, digitale Arbeitsmethode im Planungs-, Abwicklungs- und Betreiberprozess von Gebäuden. Mit BIM werden vor dem Bau digitale Gebäudemodelle erstellt und jedes beim Bau verwendete Teil wird geometrisch in 3 Dimensionen dargestellt. Dem Modell werden zudem die Eigenschaften des Bauteils in Form einer alphanumerischen Darstellung angefügt. Damit sieht man am Bildschirm die Form des Teils und kann gleichzeitig die Materialeigenschaften wie spezifisches Gewicht, Farbe, Festigkeit, Hersteller, etc. ablesen. Auch Daten wie Kosten und Termine können erfasst werden. BIM ist damit auch eine Datenbank, die alle bauwerksrelevanten Informationen enthält. Damit können von der Planung, Ausschreibung, Ausführung bis zum Betrieb alle Projektbeteiligten mit demselben Datenmodell arbeiten. BIM ist somit ein Werkzeug für den gesamten Bauprozess.
Die zunehmende Komplexität von Bauprojekten z.B. im Bereich der Gebäudetechnik und Gebäudeautomation ist mit konventionellen Planungs- und Ausführungsmethoden kaum mehr beherrschbar. Es ist nicht mehr möglich und auch nicht sinnvoll, Bauprozesse mit nicht zusammenhängenden Tools, mit denen Daten redundant geführt werden, durchzuführen. Das führt zu unnötigen Fehlern, Zeitverzug und Geldverlust. Eine digitale Projektabwicklung mit BIM hilft, die Komplexität beherrschbar zu machen und damit Fehler und Bauverzögerungen und -verteuerungen zu vermeiden. Immer mehr öffentliche Stellen nutzen BIM inzwischen für Ausschreibungen, in einigen europäischen Ländern ist BIM bereits gesetzlich vorgeschriebener Standard.
Es gibt eine sehr breite Palette von Software, um Arbeiten nach der BIM-Methodik auszuführen. Für den kreativen Planungsvorgang gibt es Programme der Hersteller graphisoft, autodesk, Allplan oder Bentley. Für die Kollisionskontrolle gibt es z.B. das Programm Solibri. Auch für Statik, Massenberechnungen oder die Darstellung des Lichteinfalls gibt es eigene Software, ebenso für Simulations- oder Kommunikationstools und für die Schnittmengen dieser Einzeltools.