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- Güterbeförderungsgewerbe - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung
- Ladungssicherung im Straßengüterverkehr
- Rechnungswesen für das Taxi-, Mietwagen- und Fiakergewerbe
- Taxiunternehmer:innen (Mietwagen) und Fiaker:innen- Vorbereitung auf die fachliche Befähigungsprüfung
- Verkehrsregelung bei Baustellen, sportlichen Veranstaltungen und Filmdreharbeiten auf öffentl. Straßen
Starten Sie Ihre Karriere in der Güter- oder Personenbeförderung
Güterbeförderung spielt in unserer globalisierten Welt eine wichtige Rolle und bietet viele Karrierechancen. Am WIFI Wien können Sie die passende Ausbildung für alle Aspekte dieser Branche finden – von der Speditionslogistik über speditionskaufmännische Ausbildungen bis zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe. Egal, ob Sie erste Karriereschritte in diesem spannenden Berufsfeld machen, sich weiterbilden möchten oder im Güterbeförderungsgewerbe als Selbstständiger arbeiten wollen – wir haben die Ausbildung für Sie!
Befähigungsprüfung Personenbeförderung
Taxis und Mietwägen gibt es in allen Metropolen, Fiaker sind eine Form der Personenbeförderung, die Wien aus der Masse der Großstädte hervorhebt und der Wiener Innenstadt eine spezielle Note verleiht. Am WIFI Wien erhalten Sie die fundierte Ausbildung, die Sie brauchen, wenn Sie sich in diesen Geschäftsfeldern der Personenbeförderung selbstständig machen wollen. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung D95 für BuslenkerInnen rundet unser Angebot im Bereich Personentransport ab.Personenbeförderung ist gewerblich, wenn sie mit Ertragsabsicht, regelmäßig und auf eigene Rechnung und ausgeübt wird. Diese drei Bedingungen müssen erfüllt sein.
Wenn Sie sich mit der Beförderung von Personen mittels Kraftfahrzeugen selbstständig machen wollen, müssen Sie vorher eine entsprechende Konzessionsprüfung – die Befähigungsprüfung für TaxiunternehmerInnen (Mietwagen) und FiakerInnen oder die Konzessionsprüfung für gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Bussen - ablegen.
Wenn Sie als Taxichauffeur arbeiten möchten, benötigen Sie einen Taxilenkerausweis, den Sie nach positiver Ablegung einer Prüfung erhalten.
Das Taxi-Gewerbe kann auch ohne Taxilenkerprüfung ausgeübt werden, jedoch darf der zur Ausübung des Gewerbes befähigte in diesem Fall nicht selbst am Steuer sitzen. Das Gewerbe kann auch dann ausgeübt werden, wenn ein Inhaber einer Konzession als gewerberechtlicher Gesellschafter angestellt wird.
Als BuschauffeurIn benötigen Sie einen Führerschein der Klasse D und die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung D95 für BuslenkerInnen.
Personenbeförderung ist die Beförderung von Menschen mit einem (Kraft-)Fahrzeug.
Als Personenbeförderungsschein wird üblicherweise der Taxilenkerausweis verstanden. Abgesehen von der Kursgebühr, die jede Taxilenkerschule selber festsetzt, fallen beim ersten Antreten zur Prüfung € 172,30 an. Bei jedem weiteren Prüfungsantritt werden € 80,00 vorgeschrieben.
Meint man mit Personenbeförderungsschein die Konzession für das Gewerbe Personenbeförderung mit Pkw (Taxi-Mietwagen), so beläuft sich die Gebühr für die Prüfung auf
€ 316,13.
Zur Personenbeförderung zählen Taxis, Mietwagen mit Lenker, Personenbeförderung mit Bussen, Schülerbeförderung, Fiaker und Pferdemietwagen sowie die - auch als Rikscha bezeichneten -Fahrradtaxis.