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Versicherungswesen
So werden Sie Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau:
Als gut ausgebildete/r Versicherungskaufmann/frau sind Sie eine gesuchte Fachkraft mit vielen beruflichen Optionen im Versicherungswesen: von Kundenakquisition und Kundenberatung als VersicherungsmaklerIn, bis zu Tätigkeiten in der Verwaltung und Organisation von Versicherungsverträgen, im Rechnungswesen und in der Schadensabwicklung von Versicherungsunternehmen.
Versicherungen sind stets nachgefragte Produkte - sowohl von Privat- als auch Firmenkunden. Und beide Kundengruppen schätzen es, wenn sie kompetent zu potenziellen Risiken, zu Versicherungsoptionen und zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beraten werden.
Wir bieten Ihnen Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung und die BÖV-Prüfung zum/zur geprüften Versicherungsfachmann/-frau. Beide Prüfungen sind wichtige Meilensteine in Ihrer Ausbildung zum/r ExpertIn im Versicherungswesen.
Versicherungskaufleute arbeiten im Innen- oder Außendienst von Versicherungsunternehmen. Je nach Fachgebiet werben Sie KundInnen an, beraten Sie zu potenziellen Risiken und Versicherungsprodukten, die das Unternehmen anbietet, stellen Polizzen aus, nehmen Schadensmeldungen auf, prüfen Schadensfälle und bearbeiten Reklamationen.
Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, analytische Fähigkeiten oder Verkaufstalent, ist eine Karriere als Versicherungskaufmann/-frau eine Karriereoption für Sie. Als Versicherungskaufmann/-frau können Sie im Innen-oder Außendienst von Versicherungsunternehmen arbeiten und sind Vermittler zwischen Versicherung und Kunden. Als BeraterIn Ihrer KundInnnen haben Sie eine verantwortungsvolle Position. Sie unterstützen KundInnen bei der Absicherung von Risiken und/oder der finanziellen Vorsorge, erstellen individuelle Versicherungsverträge und prüfen und dokumentieren Schadens- und Leistungsfälle.
Die Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann/ -frau ist eine Lehrausbildung. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung ist auch im zweiten Bildungsweg mit einer außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung möglich. Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur a.o. Lehrabschlussprüfung zugelassen: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kurse) oder Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben. Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse wie z.B. am WIFI Wien.