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Ausbildertraining: Jetzt Lehrlingsausbilder:in werden
Aus- und Weiterbildung für Lehrlingsausbilder:innen
Als Lehrlingsausbilder:in haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht nur fachliche, sondern auch pädagogische, methodische, planerische und kommunikative Fertigkeiten erfordert. Am WIFI Wien können Sie sich im Ausbilderkurs das Wissen für Lehrlingsausbilder:innen erarbeiten und nach bestandenem Fachgespräch – der Ausbilderprüfung - als Lehrlingsausbilder:in tätig werden.Unsere Trainer:innen vermitteln Ihnen die dafür nötigen pädagogisch-methodischen und rechtlichen Kenntnisse praxisorientiert und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung.
Unsere Ausbildertrainings sind als Tages-, Abend-, Wochenend- und online-Kurse verfügbar.
Für erfahrene Lehrlingsausbilder:innen bieten wir Fortbildungen, mit denen Sie Ihre Methodenkompetenz up-to-date halten, sich neue Impulse für die Kommunikation mit Lehrlingen und die Wissensvermittlung holen und bei dem Sie sich mit anderen Lehrlingsausbilder:innen austauschen können.
Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) stellen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der Lehrlingsstelle. Der Antrag ist gebührenfrei und einfach auszufüllen. Die Lehrlingsstelle ist verpflichtet, unter Mitwirkung der Arbeiterkammer, zu prüfen, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können. Zur rechtlichen und betrieblichen Eignung Ihres Betriebs siehe auch die Antwort auf die Frage: „Wer darf in Österreich Lehrlinge ausbilden?“
Die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung sind die rechtliche und die betriebliche Eignung des Lehrbetriebs. D.h. Ihr Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeiten durchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Lehrlinge können auch durch Ausübende freier Berufe wie z. B. ApothekerInnen, ArchitektInnen, RechtsanwältInnen, ZiviltechnikerInnen etc. sowie durch Vereine, Verwaltungsstellen und sonstige juristische Personen ausgebildet werden.
Ihr Betrieb muss zudem so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling alle im Berufsbild enthaltenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. Ist das in Ihrem Betrieb nicht möglich, besteht die Option, Lehrlinge im Rahmen eines Ausbildungsverbundes auszubilden. Im Unternehmen muss außerdem eine für die Lehrlingsausbildung geeignete Person – ein/e AusbilderIn - zur Verfügung stehen. Die Betriebsgröße ist für die Lehrlingsausbildung nicht entscheidend. Jedes Unternehmen - auch ein Ein-Personenunternehmen - kann Lehrlinge ausbilden, sofern die Lehrlingsbetreuung gewährleistet ist.
Die Lehrlingsstelle überprüft die betriebliche, rechtliche und personelle Eignung eines Betriebs zur Lehrlingsausbildung, sie prüft und protokolliert Lehrverträge und ist für alle Fragen von Lehrlingen und Lehrbetrieben zuständig.
Lehrlingsbeauftragte sind ExpertInnen, die sich im Auftrag der jeweiligen Branche mit dem Thema Lehrlingsausbildung befassen. In großen Betrieben werden Personen, die administrativ für die Ausbildung von Lehrlingen zuständig sind, auch manchmal als Lehrlingsbeauftrage bezeichnet. Der Begriff „Lehrlingsbeauftragte/r“ ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Begriff „AusbilderIn“. Eine Person, die als AusbilderIn tätig werden möchte, muss der Lehrlingsstelle Ihre Qualifikation nachweisen - und zwar Fachkenntnisse für die Ausbildung, pädagogisch-methodische und rechtliche Kenntnisse.