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Förderstellen / Förderangebote
AMS
Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. Diese finden Sie auf der Website www.ams.or.at
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen
Mehr Information finden Sie auf www.ams.at.
WAFF-Förderungen
Weiterbildung / Förderungen / Weiterbildungskonto
Mit dem Bildungskonto unterstützt der waff ArbeitnehmerInnen, die ihren Wohnsitz in Wien haben. Das Bildungskonto ist - je nach individuellen Voraussetzungen - mit 300 bis 3.000 Euro gefüllt. Mehr Infos auf www.waff.at.
WAFF - Karenz und Wiedereinstieg für Beschäftigte
WAFF - Digi-Winner
Gemeinsam fördern Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff mit dem Digi-Winner berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung. Mehr Infos auf www.waff.at
FRECH – Frauen ergreifen Chancen
Bausparen jetzt auch als Bildungssparen
Bausparen ist die beliebteste Sparform der Österreicher/-innen. Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, das Darlehen nicht ausschließlich für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern der Verwendungszweck wurde auf die Bereiche Bildung und Pflege ausgeweitet. Für diese neuen Zwecke sind Darlehen bis 25.000,- Euro ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Noch ein weiterer positiver Aspekt: Sollten Sie bereits vor Ablauf des Vertrages Kapital für Ihre Aus- oder Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen das Sparguthaben und die staatliche Prämie jederzeit zur Verfügung.
Bildungsgutschein für Kunden der Bank Austria
Geschäftskunden und Start-ups, die ein bestehendes oder neues Firmenkonto bei der Bank Austria haben, erhalten einen EUR 50,- WIFI Wien-Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für Ihre persönliche Weiterbildung und kann bis 31.7.2020 einmalig auf ausgewählte Kurse des WIFI Management Forums eingelöst werden. Hier finden Sie die Details des Angebots für Kunden der Bank Austria.Niederösterreich
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Bildungsförderung in der Höhe von 40 % bis 80 % der Kurskosten erhalten alle ArbeitnehmerInnen, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten, SozialhilfebezieherInnen, ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss bzw. einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen,wenn der Kurs bei einem von der Donau-Universität Krems zertifizierten Bildungsträger absolviert wurde.Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim zertifizierten Kursinstitut abgegeben werden.
Ihre Kontaktstelle für Bildungsförderung:
Amt der NÖ Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
T 02742 9005 - 0
F 02742 9005 - 12060
E post.landnoe@noel.gv.at
Zusätzliche Information finden Sie in den Serviceseiten auf der Website der NÖ Landesregierung auf www.noe.gv.at/bildungsfoerderung.
NÖ Bildungsförderung Rahmenrichtlinie
Online-Antrag
Zertifizierte Institute - Land Niederösterreich
Das WIFI Wien ist nach ÖNORM EN ISO 9001:2008 / ÖNORM EN ISO 9001:2015 und Ö-Cert zertifiziert, daher auch für die Landesförderung Niederösterreich.
Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter
SWF - Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreichs
Angebot des SWF für Privatpersonen
Gilt für Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeiterinnen, die beim gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt sind. Die Kurskosten können vollständig gefördert werden.
Angebot des SWF für Unternehmen
Gilt für gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser, die Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen an Dritte überlassen. Die Kurs- sowie Lohnkosten können vollständig gefördert werden
Details siehe swf-akue.at
Informationen unter T +43 1 890 9084 oder office@swf-akue.at
Steuerliche Absetzbarkeit von Beratungs- und Coachingaufwendungen
Beratungs- und Coachingaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw.Betriebsausgaben (Selbständige) darstellen, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche Veranlassung des Aufwandes gegeben, ist dieser steuerlich absetzbar.
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