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Wofür dient die neue Version der Kapitalgesellschaften? Erfahren Sie es im Gastbeitrag von Daniela Teichmeister, Trainerin für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung an der WIFI Wien Finanzakademie.
Die neue Form der Kapitalgesellschaften soll vor allem Start-ups und Gründer:innen den Weg zur einfachen Eröffnung einer Kapitalgesellschaft ermöglichen und dazu auch eine international wettbewerbsfähige Möglichkeit bilden. Die gesetzliche Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Gibt es keine Abweichungen in diesem Gesetz, so gelten die normalen Spielregeln für Kapitalgesellschaften (GmbHG). Eine flexible Kapitalgesellschaft muss jedoch zur Kennzeichnung als solche, folgende Zusätze erhalten:
FlexCo
FlexKapG
Flexible Kapitalgesellschaft
Flexible Company
Die Besonderheiten der neuen Kapitalgesellschaftsform
Das Mindeststammkapital beträgt anders als bei der GmbH nicht 35.000 Euro sondern nur 10.000 Euro. Davon müssen mindestens 2.500 Euro in bar einbezahlt werden. Die Mindest-Stammeinlage pro Gesellschafter:in beträgt anders als bei der GmbH nicht 70 Euro sondern nur 1 Euro.
Auch die Mindest-Körperschaftsteuer ist reduziert, denn diese macht ab 2024 generell nur noch 125 Euro pro Kalendervierteljahr aus, also 500 Euro pro Jahr, was 5 % des Mindeststammkapitals ergibt. Ansonsten unterliegt die FlexCo ebenso der ab 2024 geltenden 23% Körperschaftsteuer. Ausschüttungen an Gesellschafter:innen (natürliche Personen) unterliegen 27,5% Kapitalertragsteuer, welche von der FlexCo einzubehalten und binnen 7 Tagen an das Finanzamt zu melden und abzuführen sind. Für die Bestellung, die Abberufung und auch die Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführer:innen besteht keine Abweichung zu den herkömmlichen GmbH’s und unterliegt somit dem GmbHG.
Für die Gründung der FlexCo ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, sollte es sich jedoch um eine Ein-Mann-GmbH handeln, so kann dies online über das USP-Portal erfolgen. Im Gesellschaftsvertrag der FlexCo kann vorgesehen werden, dass Umlaufbeschlüsse zur Vereinfachung auch auf schriftlichen Weg erfolgen können. Auch sind Umlaufbeschlüsse ohne das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter:innen möglich.
Die FlexCo ermöglicht eine einfachere Übertragbarkeit von bestehenden Anteilen wie auch eine Übernahme von neuen Anteilen. Auch bietet sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Erwerb eigener Geschäftsanteile, wie auch die Einziehung von Geschäftsanteilen.
Nachdem die FlexCo eine Mischvariante zwischen einer GmbH und einer AG darstellen soll, ist hier ab der mittelgroßen GmbH zusätzlich ein Aufsichtsrat zu gründen.
Bildcredits: © sepy – stock.adobe.com (Titel)