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Masterlehrgang vermittelt Know-how für krisenfeste Kommunikation

Die Corona-bedingte Wirtschaftskrise hat vor Augen geführt, wie wichtig es ist, gut auf die psychische Verfassung von MitarbeiterInnen zu achten. Der neue Masterlehrgang „Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext” in Kooperation mit der FH Wien der WKW hat dafür die richtigen Werkzeuge.

Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung führt zu einer Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit in der Wirtschaft. Damit geht auch ein erhöhter Bedarf an Kommunikation, sei es face-to-face oder durch verschiedenste Telekommunikationsmedien einher. Gesellschaftliche Krisen wie etwa rund um Covid-19, berufliche Krisen oder auch Lebenskrisen von MitarbeiterInnen haben Auswirkungen auf deren psychische Verfassung und somit auch auf deren Arbeitsleistung. Da setzt der Masterlehrgang „Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext” an.

Superkraft Resilienz

„Angesichts der mentalen und wirtschaftlichen Herausforderungen und Schadenspotenziale, die durch den Coronalockdown verursacht wurden, benötigen wir alle psychophysische Widerstandskraft – Resilienz – und mentale Superkräfte um diese Schäden zu begrenzen.“ ist Harald Haris G. Janisch, Fachgruppenobmann der Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung überzeugt. Er selbst ist Lebens- und Sozialberater und unterstützt Personen in dieser Situation.

Arbeitsbelastung und Flexibilität

Neben der erhöhten Arbeitsbelastung fordern Unternehmen von MitarbeiteInnen mehr Flexibilität. Mit der Generation Y haben Menschen den Beruf betreten, welche Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung wichtiger sind als Status und Prestige. Die darauffolgende Generation Z sucht primär nicht nach materiellen Vergütungen, sondern nach Anerkennung. Maßnahmen zur Förderung von Resilienz als Schutz vor belastenden Faktoren gewinnen an Bedeutung im Arbeitsleben.

Konflikte lösen
Krisen meistern

Lebens- und SozialberaterInnen können in diesem Bereich eine wertvolle Stütze sein. Ebenso brauchen aber MitarbeiterInnen und Führungskräfte jene Kompetenzen, um Konflikte zu lösen, Krisen zu meistern und eine wertschätzende Kommunikationskultur zu sichern. Genau diese Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen erarbeiten und vertiefen sich die Studierenden in diesem neuen Masterprogramm „Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext“. Dieses Studium, das in Kooperation mit der FHWien der WKW angeboten wird, stellt eine neue, innovative Möglichkeit für Lebens- und SozialberaterInnen aber eben auch für ArbeitgeberInnen und Führungskräfte dar, sich selbst und die MitarbeiterInnen in ihrer Weiterentwicklung der Kommunikationsfähigkeit und der psychosozialen Kompetenz zu fördern. So kann eine fachliche Höherqualifizierung erreicht und so auch wesentlich zum Unternehmenserfolg beigetragen werden. Der „MSc Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext” greift diese gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Unternehmen auf. Er ermöglicht auch Personen ohne akademischen Vorabschluss eine akademische Weiterbildung, um in dieser volatilen Umgebung die richtigen Werkzeuge und Methoden verfügbar zu haben, um weiterhin erfolgreich zu sein.

Beratungskompetenz von ArbeitgeberInnen und Führungskräften

Das Studium ist berufsbegleitend in Präsenzlehre aufgebaut und ist so eine gute Möglichkeit der akademischen Weiterbildung, die vereinbar mit beruflichen und privaten Verpflichtungen ist. Der „MSc Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext” bietet die Chance, eine Höherqualifizierung auf Hochschulniveau zu erreichen. Theoretisch fundierte Konzepte werden durch praxisnahe Vermittlung effizient und effektiv vermittelt und steigern die Beratungskompetenzen der Teilnehmenden, wie eben z.B. der ArbeitgeberInnen und Führungskräfte.

Achtung: Für eine selbständige, berufliche Tätigkeit von Beratung, Coaching und Supervision ist das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung oder ggf. das Vorhandensein anderer Berufsberechtigungen nötig. Der Masterlehrgang „Kommunikation und Counseling im unternehmerischen Kontext” berechtigt alleine nicht zur Ausübung dieser Tätigkeit.

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