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Lernen & Leben

Geld sparen mit der Steuerreform 2022

Die ökosoziale Steuerreform dreht an vielen Stellschrauben. Was Sie jetzt wissen sollten, verrät Daniela Teichmeister, Controllerin und Trainerin an der Finanzakademie des WIFI Wien.

Frau Teichmeister, was genau ist das Ziel der ökosozialen Steuerreform?

Daniela Teichmeister: Das vorrangige Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen, welche durch die CO2-Bepreisung und auch durch die NoVA und KFZ-Steuer erreicht werden soll. Daneben steht die Entlastung kleinerer Einkommen durch Senkungen der Steuersätze und Erhöhungen der Freibeträge, des Familienbonus und des Kindermehrbetrages im Vordergrund.

Wer profitiert von dieser Steuerreform?

Durch die neuen Freibeträge und durch die Senkung der Steuertarife profitieren sowohl nicht selbständige wie auch selbständige Personen. Aber auch Kapitalgesellschaften profitieren von der Senkung der Körperschaftsteuertarife.

Welche steuerlichen „Gestaltungsmöglichkeiten” haben Ein-Personen-Unternehmen (EPU) durch diese Reform? Welche Entlastungen gibt es für sie?

Auch für Unternehmer:innen passiert hier einiges, denn der Gewinnfreibetrag wird von 13 Prozent auf 15 Prozent erhöht und bei den Investitionsfreibeträgen sind auch angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter – mit einigen Ausnahmen – zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Auch wurde die Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter für das Kalenderjahr 2023 auf EUR 1.000 erhöht.

Mit der ökosozialen Steuerreform gibt es auch die Einführung eines Investitionsfreibetrags mit einer ökologischen Komponente. Was bedeutet das und wer kann diesen Freibetrag in Anspruch nehmen?  

Für Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung steht Unternehmer:innen ein Freibetrag in Höhe von 15 Prozent zur Verfügung. Es dürfen jedoch Freibeträge für Anschaffungs- und Herstellungskosten von höchsten EUR 1.000.000 in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind unter anderen Geringwertige Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter mit einer Sonderform der Abschreibung für die Abnutzung und Wirtschaftsgüter, die zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden. Aber auch Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, sind von diesem Freibetrag ausgenommen.

Im Rahmen der Steuerreform wird auch die kalte Progression abgeschafft. Wie können Unternehmen davon profitieren? Was bedeutet es für die Arbeitnehmer:innen?

Die kalte Progression brachte eine schleichende Steuererhöhung mit sich, welche nun mit 01.01.2023 abgeschafft wird. Diese Abschaffung führt zu einer Entlastung von Unternehmer:innen und auch Arbeitnehmer:innen, da sowohl Absetzbeträge wie auch Einschleifgrenzen in voller Höhe der Inflationsrate angepasst werden. Es werden Alleinverdiener:innen-, Alleinerzieher:innen- und Unterhaltsabsetzbetrag, wie auch Pensionistenabsetzbeträge und Verkehrsabsetzbeträge an die Inflation angepasst. Auch werden die Sozial- und Familienleistungen wie zum Beispiel die Familienbeihilfe, Mehrkindzuschläge aber auch Kranken- und Rehagelder sowie Umschulungsgelder und Studienbeihilfen angepasst. Ebenso wird die steuerfreie Einkommensgrenze von EUR 11.000 auf EUR 11.693 angehoben.

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Daniela Teichmeister ist Trainerin und Prüferin für Buchhaltung, Bilanzierung und Personalverrechnung an der WIFI Wien Finanzakademie. In einem internationalen Konzern ist sie zudem in einer globalen Finance- und Projektmanager-Funktion tätig.

Bildcredits: © magele-picture/Stcok.adobe.com (Titel), © Christian Fehringer (Porträt)