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Ausbilderkurs inkl. Fachgespräch
Wenn Sie in Ihrem Betrieb als LehrlingsausbilderIn tätig werden möchten, benötigen Sie neben fundiertem Fachwissen auch pädagogisches, methodisches, planerisches und kommunikatives Know-how. In unserem Ausbilderkurs erarbeiten Sie sich diese Kenntnisse, üben mit Ihren Trainer:innen anhand von Fallbeispielen Situationen aus dem Alltag der Lehrlingsausbildung, definieren Ihre neue Rolle als AusbilderIn und erlangen nach bestandenem Fachgespräch die gesetzliche Berechtigung, Lehrlinge auszubilden.
In diesem Kurs lernen Sie:
- die Aufgaben von Ausbilder:nnen kennen: Als Ausbilder:in geben Sie nicht nur Fachwissen weiter, Sie sind auch ein Vorbild, von dem Lehrlinge Soft Skills lernen.
- wo und wie Sie Lehrlinge suchen und rekrutieren können, welche Kanäle in welchen Branchen sinnvoll sind, Methoden und Werkzeuge (Aufnahmegespräch, Assessment Center etc.).
- warum Jugendliche noch keine Erwachsenen sind: Sie schärfen Ihr Verständnis für die Lebensphase Pubertät und lernen, wie Sie Ihren Lehrling in dieser Zeit begleiten können.
- Themen kennen, die Jugendliche betreffen können – wie z.B. Sucht, Extremismus/Radikalisierung, Essstörungen, Internet und Soziale Medien, Cybermobbing.
- die Grundlagen der Kommunikation kennen: Sie reflektieren Ihr eigenes Kommunikationsverhalten, lernen, worauf es bei klarer Kommunikation mit Lehrlingen ankommt, wie Sie mit Missverständnissen und Konflikten umgehen können und wie Sie Feedback geben.
- welche Führungsstile es gibt, was zeitgemäße Führung ist und wie Sie herausfinden, womit Sie Ihren Lehrling motivieren.
- Leitidee und Ziele der dualen Lehrlingsausbildung kennen und ihre Verortung im Bildungssystem.
- wie Sie auf Basis des Berufsbilds einen Ausbildungsplan erstellen, Lernziele formulieren, Methoden der Wissensvermittlung festlegen, mit dem Lehrling über den Ausbildungsplan sprechen und die Erfolge der Maßnahmen überprüfen.
- die rechtlichen Bestimmungen für die Ausbildung von Lehrlingen kennen: Ausbildungsordnung, Arbeitszeitregelung, Schulpflicht, Probezeit, Rechte und Pflichten des Lehrlings und der AusbilderInnen, Beendigung der Lehre, Auflösungsgründe, etc.
Nach Absolvierung des Ausbilderkurses und bestandenem Fachgespräch - der Ausbilderprüfung - haben Sie die gesetzliche Berechtigung, Lehrlinge auszubilden.
Im Ausbilderkurs haben Sie gelernt:
- welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als AusbilderIn haben.
- welche Rechte und Pflichten Lehrlinge haben.
- wie Sie Lehrlinge finden und auswählen.
- wie Sie einen Ausbildungsplan erstellen, Ausbildungsziele festlegen und ihre Erreichung überprüfen.
- wie Sie mit Ihren Lehrlingen kommunizieren - über den Ausbildungsplan, bei der Wissensvermittlung, in Konfliktsituationen, bei Missverständnissen etc.
- wie Sie mit jungen Menschen in der Pubertät umgehen und sie beim Erwachsenwerden unterstützen können.
Der Ausbilderkurs ist für alle Personen geeignet, die Lehrlinge ausbilden.
- KursteilnehmerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen Deutsch auf mindestens Niveau C1 beherrschen.
- vollendetes 18. Lebensjahr.
- Der Ausbilderkurs endet mit einem praxisorientierten Fachgespräch – der Ausbilderprüfung, die Sie im Rahmen des Kurses ablegen.
- Anwesenheit in Online Live Kursen ( 4 x 8 LE, 1 x 4 LE und 1 x 4 LE Fachgespräch): Um zum Fachgespräch antreten zu dürfen, müssen Sie im Online Live Präsenzkurs an mindestens 80 Prozent der Lehreinheiten teilgenommen haben. Das heißt, es sind maximal 8 Fehlstunden zulässig.
- Anwesenheit in blended-learning Kursen (3 x 4 LE und 1 x 4 LE Fachgespräch ): Um bei den blended learning Kursen zum Fachgespräch antreten zu dürfen, müssen Sie an mindestens 80 Prozent der online live-Einheiten (16 LE) teilgenommen und die Lernplattform abgeschlossen haben (100%). Das Fachgespräch erfolgt wie die online live-Einheiten mittels Webcam und Headset.
- Inhalt des Fachgesprächs ist der gesamte Lehrstoff des Ausbilderkurses. Sie erhalten ein praxisorientiertes Fallbeispiel, für das Sie 30 Minuten Vorbereitungszeit haben. Das Fallbeispiel wird im Fachgespräch erörtert. Das Fachgespräch dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Inhalte von Fallbeispielen sind z.B. die Festlegung von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbilds, die Ausbildungsplanung im Betrieb (Wahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen, zeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele), Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung (Grundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden, Einsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung, Einsatz von Ausbildungsbehelfen, Erfolgskontrolle), Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling (Aufgaben und Verantwortung des Ausbilders, Persönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg, Führung und Motivation, Kommunikation und Gesprächsführung), das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG), Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung, die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem. Das Fachgespräch wird mit allen Teilnehmer:innen des Kurses gleichzeitig gemacht - das heißt, Sie müssen 4 Lehreinheiten anwesend sein.
- Pro Kurs gibt es einen im Stundenplan fixierten Termin für das Fachgespräch. Eine Verschiebung des Termins ist nicht möglich. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung bei der Meisterprüfungsstelle kostenpflichtig zu absolvieren.
- Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und ein Zeugnis.
Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Kursanmeldung, ob Sie im Rahmen einer anderen Ausbildung bereits eine Ausbilderqualifikation erworben haben, wie z.B. durch das Modul 4 aller Meisterprüfungen oder durch eine Befähigungsprüfung, die ein Modul für die Ausbilderprüfung enthalten hat. Ob die Ausbilderprüfung als eine Teilprüfung einer Befähigungsprüfung vorgesehen ist, können Sie aus den Prüfungsordnungen entnehmen. Eine Liste mit Prüfungen, die die Ausbilderprüfung enthalten, ersetzen oder ihr gleichgestellt sind, finden Sie hier.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100 € ist im Kurs enthalten.
Ablauf der begleiteten blended-learning Kurse (4 x 4 LE):
- Bitte beachten Sie, dass die eLearning-Durcharbeitungszeit (zusätzlich zu den 16 Lehreinheiten im Stundenplan) ca. 24 Lehreinheiten umfasst
- virtuelle Präsenz: 16 Lehreinheiten
- Ihre Unterlagen erhalten Sie per Post
- Ihre Zugangsdaten erhalten Sie vor dem Kursstart per E-Mail
- Die Kursinhalte werden Ihnen von Ihrem/Ihrer Trainer:in in den 16 Lehreinheiten besprochen und diskutiert
- Zwischen den virtuellen Präsenzterminen lernen Sie mit unserer Lernplattform von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus, wobei Sie von Ihrem/Ihrer Trainer:in begleitet werden, der/die Ihre Aufgaben korrigiert und Ihre Fragen via Lernplattform beantwortet. Die Inhalte können Sie so oft wiederholen, wie Sie möchten. Die Inhalte der Lernplattform müssen zu 100% durchgearbeitet und abgeschlossen sein (dies ist Voraussetzung, um beim Fachgespräch antreten zu dürfen).
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme:
Damit Sie optimal an Online-Kursen teilnehmen können, benötigen Sie
- Computer oder Tablet
- Internetanschluss
- Mikrofon und Lautsprecher (extern oder im Gerät integriert)
- Webcam empfohlen (extern oder im Gerät integriert)
- Bevorzugt zwei Monitore (oder ein sehr großer breiter Bildschirm)
Sind diese technischen Voraussetzungen nicht gegeben, ist eine Teilnahme an Online-Kursen nicht möglich.
Den Ausbilderkurs können Sie hier auch zeit- und ortsunabhängig als elearning Kurs im Selbststudium buchen!
Lehrlingsbeauftragte sind ExpertInnen, die sich im Auftrag der jeweiligen Branche mit dem Thema Lehrlingsausbildung befassen. In großen Betrieben werden Personen, die administrativ für die Ausbildung von Lehrlingen zuständig sind, auch manchmal als Lehrlingsbeauftrage bezeichnet. Der Begriff „Lehrlingsbeauftragte/r“ ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Begriff „AusbilderIn“. Eine Person, die als AusbilderIn tätig werden möchte, muss der Lehrlingsstelle Ihre Qualifikation nachweisen - und zwar Fachkenntnisse für die Ausbildung, pädagogisch-methodische und rechtliche Kenntnisse.
Die Lehrlingsstelle überprüft die betriebliche, rechtliche und personelle Eignung eines Betriebs zur Lehrlingsausbildung, sie prüft und protokolliert Lehrverträge und ist für alle Fragen von Lehrlingen und Lehrbetrieben zuständig.
Die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung sind die rechtliche und die betriebliche Eignung des Lehrbetriebs. D.h. Ihr Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeiten durchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Lehrlinge können auch durch Ausübende freier Berufe wie z. B. ApothekerInnen, ArchitektInnen, RechtsanwältInnen, ZiviltechnikerInnen etc. sowie durch Vereine, Verwaltungsstellen und sonstige juristische Personen ausgebildet werden.
Ihr Betrieb muss zudem so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling alle im Berufsbild enthaltenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. Ist das in Ihrem Betrieb nicht möglich, besteht die Option, Lehrlinge im Rahmen eines Ausbildungsverbundes auszubilden. Im Unternehmen muss außerdem eine für die Lehrlingsausbildung geeignete Person – ein/e AusbilderIn - zur Verfügung stehen. Die Betriebsgröße ist für die Lehrlingsausbildung nicht entscheidend. Jedes Unternehmen - auch ein Ein-Personenunternehmen - kann Lehrlinge ausbilden, sofern die Lehrlingsbetreuung gewährleistet ist.
Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) stellen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der Lehrlingsstelle. Der Antrag ist gebührenfrei und einfach auszufüllen. Die Lehrlingsstelle ist verpflichtet, unter Mitwirkung der Arbeiterkammer, zu prüfen, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt. Ist dies der Fall, wird Ihnen ein so genannter Feststellungsbescheid ausgestellt, der bescheinigt, dass Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden können. Zur rechtlichen und betrieblichen Eignung Ihres Betriebs siehe auch die Antwort auf die Frage: „Wer darf in Österreich Lehrlinge ausbilden?“
Nein. Personen, die die Unternehmerprüfung erfolgreich abgelegt haben, haben damit auch die Berechtigung, die betriebliche Lehrlingsausbildung durchzuführen.
Für die positive Absolvierung des Kurses ist ein Sprachniveau C1 nötig.
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Letzte Änderung: 05.03.2024
Kundenstimmen
Konstantin Kern
Top Kurs, Frau La Marca ist eine sehr gute Trainerin die ihr Wissen mit viel Freude und Engagement weiter gibt. Die Selbstlerneinheiten benötigen mehr Zeit als anfänglich erwartet, daher wirklich mit Bedacht einplanen. Die Inhalte der Lernplatform sind gut, habe aber etwas Probleme gehabt mit der Technik.
Patricia Rzehatschek
Alles sehr fein, sehr gut aufbereitete Unterlagen. Herr Pilgram, der Prüfer war sehr angenehm auch wenn ich mir doch gewünscht hätte das nicht alle Mitprüflinge dem Fachgespräch beiwohnen können. :)
Barbara Mercsanits
Herzlichen Dank an meine Ausbilderin Beatrice Seum, ein fröhliches Wesen mit viel Geduld. Danke dir :) und auch vielen Dank an meinen Prüfer Mathias Pilgram. Mit dir hat das Fachgespräch wirklich Spaß gemacht, trotz Aufregung :) Die Ausbildung mit den Lerninhalten war sehr spannend und unglaublich intensiv, aber sehr wichtig! Vielen Dank !