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Prüfung Bilanzbuchhaltung
Die Prüfung besteht aus den schriftlichen Prüfungen:
- Kostenrechnung
- Bilanzierung inkl. IFRS
- Bilanztheorie
- Kostenrechnung
- Bürgerliches Recht/Unternehmensrecht
- Finanzierung.
75 % Mindestteilnahme an der Ausbildung Bilanzbuchhaltung (Buchungs-Nr. 16112).
Sie möchten Ihr Wissen aus dem Lehrgang vor der Prüfung auffrischen?
Dann empfehlen wir vor der schriftlichen & mündlichen BiBu-Prüfung
- Repetitorium für die schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung
- Vorbereitung Bilanzbuchhaltungsprüfung mündlicher Teil - für Wiederholer:innen
Einschlägige Universitäts- bzw. FH-Absolventinnen und Absolventen, die die Prüfung zum/zur WIFI Wien-Buchhalter:in nicht abgelegt haben, müssen die schriftliche Prüfung aus 'Buchhaltung/Bilanzierung' und die schriftliche 'Quereinstiegsprüfung Steuerrecht' vor dem Einstieg in den Lehrgang Bilanzbuchhaltung absolvieren.
- Informationen zum Quereinstieg in den Lehrgang Bilanzbuchhaltung finden Sie im Download-Bereich
Um als Bilanzbuchhalter:in selbstständig zu sein, ist die Fachprüfung nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz Voraussetzung. Die Bilanzbuchhaltungsprüfung der Finanzakademie WIFI Wien kann bei inhaltlicher Vergleichbarkeit auf schriftliche Teile der Fachprüfungen nach § 13 Abs. 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz angerechnet werden. Die Überprüfung erfolgt bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
- Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 28.02.2024