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Fachausbildung zur Sicherheitsfachkraft - modular - gemäß SFK-VO
Als Sicherheitsfachkraft kennen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen, wissen über die Aufgaben der für die Sicherheit im Betrieb relevanten Akteure und Behörden Bescheid und können Ihr Fachwissen gut vermitteln.
n dieser Ausbildung erwerben Sie die dafür nötige technische, juristische und soziale Kompetenz.
In dieser Ausbildung lernen Sie:
- in welchem Umfeld und gesetzlichen Rahmen Sie sich als Sicherheitsfachkraft bewegen: welche Pflichten haben Sie, wofür sind Sie verantwortlich und mit welchen Behörden Sie als Sicherheitsfachkraft kooperieren
- welche rechtlichen Bestimmungen Sie als Sicherheitsfachkraft wissen müssen - unter anderem aus dem Verwaltungs- und Strafrecht und anderen geltenden Bestimmungen wie z.B. technischer und arbeitshygienischer Arbeitnehmer:innenschutz - Ausstattung der Gebäude, Verkehrs- und Fluchtwege, Arbeitsräume, Sanitär- und Sozialeinrichtungen, Erste Hilfe, Brandschutz, Nichtraucherschutz, persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Gefahrenverhütung bei Arbeitsstoffen, Lärm und Vibrationen
- die Grundsätze für die Organisation des Arbeitnehmer:innenschutzes und die darin definierten Aufgaben, wie z.B. Ersthelfer:in, Brandschutzbeauftragte:r, Sicherheitsvertrauensperson, Arbeitsmediziner:in etc.
- die für Sie als Sicherheitsfachkraft relevanten Bestimmungen des Gewerberechts
- die für Sie als Sicherheitsfachkraft relevanten Bestimmungen des Betriebsanlagenrechts, wie z.B. Genehmigung der Betriebsanlage, Genehmigung von Gastgärten, Auflagen, Erlöschen der Betriebsanlagengenehmigung, Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage, wiederkehrende Prüfung der Betriebsanlage, Prüfbescheinigung, Auflassung von Betriebsanlagen, Augenscheinverhandlung, Feststellungsverfahren
- die Bestimmungen des Wasserrechts, wie z.B. Umweltschutz, Abwasserbestimmungen, Ölabscheider etc.
- die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsrechts, wie z.B. die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, Abfallkategorien, Abfallvermeidung, Pflichten von Abfallbesitzern, Dokumentation etc.
- die Entsorgungsvorschriften und die geltenden behördlichen Auflagen
- die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) und die relevanten Sonderbestimmungen im Arbeitsrecht
- die Arbeitszeitregelungen und branchenspezifische Bestimmungen
- welche Meldepflichten es für Unternehmen welchen Behörden gegenüber gibt, wie z.B. Magistrat, Arbeitsinspektorat, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- welche Regelungen für Baustellen gelten - u.a. ab wann ein Bereich als Baustelle gilt, welche Maßnahmen auf Baustellen gesetzt werden müssen, welche Kontrollen es gibt, wer die relevanten Akteure sind, welche Gefahrenquellen es auf Baustellen gibt
- welche Arbeitsmittel es gibt, welche Prüfpflichten und Prüfintervalle es für diese gibt, was schwere und leichte Mängel sind und wie Sie damit verfahren müssen (Mängelbeurteilung und -behebung)
- die Bestimmungen der VEXAT-Verordnung für explosionsfähige Atmosphären : Explosionsarten, Klassifikation von Explosionen, häufige Ursachen von Explosionen, explosionsfähige Atmosphären und explosionsgefährdeter Bereich, Staubexplosionen, Grundsätze des Explosionsschutzes, Kennzeichnungen, Prüfungen, Messungen und Explosionsschutzdokumente
- die Bestimmungen zur Arbeitsbelastung durch Lärm und Vibrationen (VOLV - Verordnung Lärm und Vibrationen) – Vermeidung und Erkennen von Berufskrankheiten durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz etc.
- wichtige Präventionsmaßnahmen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle zu vermeiden
- die Grundlagen der Ergonomie und wie Sie ergonomische Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis umsetzen
- die Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsförderung – u.a. die Geschichte der Arbeitsmedizin, gesetzliche Grundlagen, Aufgaben der Arbeitsmedizin und der/s Betriebsarzt:in, Aufgaben und Schnittstellen von Arbeitsmedizin und betrieblicher Gesundheitsförderung
- den Rahmen von 1. Hilfe im Betrieb und wie man sie plant
- worauf Sie bei der Sicherheit von Arbeitssystemen achten müssen, welche Maßnahmen wo erforderlich sind – z-B. beim Maschinenschutz
- welche Arbeitsstoffe es gibt, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Kennzeichnung und Dokumentation, Rechtsvorschriften und Schutzausrüstungen
- worauf Sie bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen achten müssen – z.B. bei Arbeitsstoffevaluierung, Handhabung von Lasten, Lärm, Bildschirmarbeitsplätzen, explosionsgefährlichen Atmosphären, Arbeitsmitteln, Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten, Störungsbeseitigung, psychischen Belastungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten, dem Schutz von werdenden und stillenden Müttern, Jugendlichen
- wie Sie Brandschutzpläne lesen, welche Gefahren es bei Bränden gibt, wie Feuerlöscher richtig eingesetzt werden, welche Arten von Brandlöschmitteln es gibt, welche technischen und organisatorischen vorbeugenden Maßnahmen es zum Brandschutz gibt, welche Personen im Betrieb wie zu schulen sind
- wie ein Fluchtweg ausgestattet und ausgeschildert sein muss
- die Grundlagen der Verkehrssicherheit und Transportsicherheit, z.B. worauf es bei der Ladegutsicherung oder Lastverteilung ankommt, Bremswege, welche Arten von Lasten es gibt, etc.
- wie Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen - Methoden zur Berechnung von Unfallkosten, Methoden für Kosten-Nutzen-Analysen, praktische Beispiele, Kennziffern für Sicherheitsmaßnahmen, die Vergleich ermöglichen, ethische Fragen, Grenzen von Bewertungsmethoden
- die psychologischen und betriebssozialen Grundlagen des Arbeitnehmer.innenschutzes – wie Sie das Betriebsklima beurteilen können, wie Sie als Sicherheitsfachkraft mit Mitarbeitern und Vorgesetzten kommunizieren (mit Übungen und Rollenspielen)
- die Schnittstellen ihrer Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft mit verwandten Gebieten, wie z.B. verschiedenen Zertifizierungen
- branchenspezifische Maßnahmen, wie z.B. Strahlenschutz, Maßnahmen in der Elektrotechnik, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Druckerei und Buchbinderei, bei Beschichtungsanlagen, Schweiß- und Schneideanlagen, Lasereinrichtungen etc.
- die praktische Anwendung ihres Fachwissens im Betrieb mit anschließender Gefahrenbeurteilung
- durch Rollenspiele und praktische Übungen, wie Sie mit unterschiedlichen Akteur:innen im Betrieb umgehen und auf Widerstände und Konflikte reagieren.
Nach Absolvierung des Lehrgangs:
- haben Sie sich das umfangreiche Fachwissen einer Sicherheitsfachkraft (SFK) gemäß dem österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und der SFK-Verordnung
- wissen Sie Bescheid über Gefahrenermittlung, -behebung und -vermeidung in Betrieben unterschiedlicher Branchen und auf Baustellen
- kennen Sie die gesetzlichen Grundlagen für Ihre Arbeit als Sicherheitsfachkraft
- haben Sie gelernt, wie Sie Ihr Fachwissen gegenüber Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten kommunizieren und können Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen
- haben Sie gelernt, mit Widerständen oder Konflikten im Betrieb lösungsorientiert umzugehen
- haben Sie sich durch die vortragenden Expert:innen und Lehrgangskolleg:inn ein berufliches Netzwerk als Sicherheitsfachkraft aufgebaut
- können Sie als Sicherheitsfachkraft im Betrieb angestellt oder selbstständig arbeiten
- Personen, die als angestellte Sicherheitsfachkraft im Betrieb tätig werden möchten
- Personen, die sich als Sicherheitsfachkraft selbstständig machen wollen
- Berater:innen wie Qualitätsmanager:innen, Umweltberater:innen etc., die Ihr Portfolio erweitern möchten
- Assistent:innen der Geschäftsführung, die eine zusätzliche Berufsausbildung suchen
Sie können diese Ausbildung besuchen,
- wenn Sie eine der unten angeführten Ausbildungen laut SFK-Verordnung absolviert haben und über zwei Jahre Praxis verfügen
- oder wenn Sie eine 4 Jahre dauernde betriebliche Tätigkeit nachweisen können und einen erfolgreichen Aufnahmetest ablegen.
Als Ausbildung laut SFK-Verordnung gelten:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Fachhochschulstudium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
- die Reifeprüfung einer Höheren Technischen Lehranstalt
- eine abgeschlossene Meisterprüfung
- eine abgeschlossene Werkmeisterschule oder vergleichbare Ausbildung
- Sie schließen die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft mit einer praxisnahen Projektarbeit, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab und erhalten bei positivem Abschluss ein Zeugnis und einen WIFI-SFK-Ausweis.
- Um zur Prüfung antreten zu dürfen, ist eine Anwesenheit von mindestens 75 Prozent während der Präsenzeinheiten der Ausbildung nachzuweisen.
- Von den laut Sicherheitsfachkraft-Verordnung vorgeschriebenen 288 Lehreinheiten werden 192 Lehreinheiten im Präsenzunterricht abgehalten, 96 Lehreinheiten sind im Selbststudium zu absolvieren. Das WIFI Wien stellt Ihnen das dafür nötige Lernmaterial zur Verfügung.
- Sie erhalten auch Übungsaufgaben, die Sie zu Hause lösen müssen – bitte planen Sie dafür Zeit ein.
- Laufende Mitarbeit im Kurs ist nötig, um die im Selbststudium zu erarbeitenden Inhalte absolvieren zu können.
- Eine Anmeldung zur Prüfung (Buchungs-Nr. 43750) ist erforderlich, es fallen keine zusätzlichen Prüfungsgebühren an.
Bücher, Skripten und elektronische Unterlagen sind im Kurspreis enthalten.
Teilzahlung möglich
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Folder "Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsvertrauensperson und Brandschutz - Sicherheit in Ihrem Betrieb!"
Letzte Änderung: 13.08.2024