Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4
Pyrotechnik fasziniert und macht Spaß - sicher ist sie aber nur, wenn man weiß, was man tut, wo potenzielle Gefahren liegen und wie man sie vermeidet.
In unseren Ausbildungen erarbeiten Sie sich das theoretische Wissen, das Sie benötigen, um sicher mit Feuerwerkskörpern zu arbeiten und Sie üben deren praktischen Einsatz. Die Ausbildung zur/m Pyrotechniker:in ist modular aufgebaut.
Wir bieten im Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 (43278), der alles an Theorie und Praxis umfasst, was Sie benötigen, um zur/m Profi-Pyrotechniker:in zu werden und zur Prüfung für das Niveau F4 anzutreten.
Nach bestandener F4-Prüfung können Sie bei der Behörde um den Pyrotechnik-Ausweis – umgangssprachlich auch oft Pyrotechnikschein oder Pyroschein genannt – ansuchen.
Mit dieser Ausbildung können Sie auch Großfeuerwerke planen und schießen und den individuellen Befähigungsnachweis zum Handel mit pyrotechnischen Gegenständen erlangen.
Ausbildungsinhalte der Kategorie F4 sind:
- Organisatorisches
- Fachkunde
- Rechtskunde
- sicherheitstechnische Maßnahmen für Großfeuerwerke
- Fachtechnik
- abschließende Prüfung
Das können Sie als Pyrotechniker:in
Als Pyrotechniker:in – umgangssprachlich oft auch als Feuerwerker.in bezeichnet – sind Sie für die Planung und Durchführung von Feuerwerken und pyrotechnischen Spezialeffekten, z.B. bei Events, Silvesterfeiern oder bei Film- und Fernsehproduktionen ausgebildet.
Sie beraten ihre Auftraggeber:innen, führen Ortsbesichtigungen durch, legen Sicherheitszonen fest und kümmern sich um die Absperrung der Abschussstelle, die Beschaffung und den sicheren An- und Abtransport der erforderlichen Materialien.
Sie legen die Abbrennfolge der Feuerwerkskörper fest, installieren die erforderlichen Abschuss- und Zündvorrichtungen und zünden die Feuerwerkskörper sowie pyrotechnisch gesteuerte Explosions- oder Schießerei-Effekte.
Als Pyrotechniker:in wissen Sie über explosive Stoffe und Löschtechniken Bescheid, sind mit dem geltenden Pyrotechnikgesetz und den Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen vertraut.
Absolvent:innen der Ausbildung zum/zur Pyrotechniker:in der Kategorie F3.
- vollendetes 18. Lebensjahr (bitte Ausweis mitbringen)
- Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz
Die Verlässlichkeitsbescheinigung darf bei Kursbeginn nicht älter als 6 Monate sein.
Beantragen Sie diese Bescheinigung rechtzeitig, mind. 4 Wochen Bearbeitungsdauer, bei der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Polizeiabteilung.
(z.B. für Wien: Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9, Hr. Amtsdirektor Christoph Mayrhuber, Tel. 01 313 10-79450, christoph.mayrhuber@polizei.gv.at)
Bitte übersenden Sie uns Ihre Bescheinigung per E-Mail an technik-vam@wifiwien.at und bringen Sie das Original auch zur Ausbildung mit.
Bei Nicht-Zustandekommen des Kurses, z.B. zu wenige Anmeldungen, können wir die Kosten für die Verlässlichkeitsbescheinigung nicht refundieren.
- F3 Zeugnis
- Teilnahmebestätigung der Kurse 43276x und 43277x des WIFI Wien
ODER - Bestätigungen über 15 behördlich genehmigte Feuerwerksübungen
- körperliche & geistige Gesundheit
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Test und einem Fachgespräch.
Nach bestandener F4-Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie bei der Behörde um den Pyrotechnik-Ausweis ansuchen können.
Bei Buchung des Komplettlehrgangs (F3 & F4) 43274x sparen Sie deutlich gegenüber der Einzelbuchung!
Für die praktischen Übungen ersuchen wir Sie, folgende Ausrüstung mitzubringen:
- Helm
- Gehörschutz (wenn möglich, Kapselgehörschutz)
- Arbeitshandschuhe
- aufgeladene Stirnlampe
- Multifunktionswerkzeug, Teppichmesser
- festes Schuhwerk
- der Witterung angemessene, schwer brennbare Kleidung
Die praktischen Übungen finden auf folgendem Abschussplatz statt:
BAUAkademie Wien
Laxenburgerstraße 28
2353 Guntramsdorf
WICHTIG: Zulassung zur Prüfung F4 nur bei 100% Anwesenheit über die gesamte Lehrgangsdauer.
Um Pyrotechniker:in zu werden, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine aktuelle Verlässlichkeitsbescheinigung gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorlegen, die man bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Polizeiabteilung beantragt. In Wien ist dies die Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9.
Die Pyrotechnik-Ausbildung startet mit einem Kurs zur Erlangung von Sachkunde von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 (43275). Um Profi-Pyrotechniker:in zu werden, muss man danach Praxis erlangen und an 15 Feuerwerken der Kategorie F4 mitgearbeitet haben. Diesen Praxisnachweis kann man auch in den WIFI-Praxis-Modulen (43276 & 43277) erwerben, was meist rascher geht.
Danach kann man den Kurs zur Erlangung von Fachkenntnissen über Feuerwerkskörper der Kategorie F4 (43278) besuchen.
Am WIFI Wien können Sie Ihre Ausbildung zur/m Profi-Pyrotechniker:in auch in einem modular aufgebauten Komplettkurs (43274) ablegen.
In Österreich wird man mit einer mehrstufigen Ausbildung zur/m Profi-Pyrotechniker:in.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zur/m Pyrotechniker:in sind ein Alter von mindestens 18 Jahren und eine aktuelle Verlässlichkeitsbescheinigung.
Die Basis der Ausbildung ist ein Kurs zur Erlangung von Sachkunde zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 (43275). Anschließend kann man sich in Richtung Profi-Pyrotechniker:in entwickeln.
Dazu muss man zunächst an 15 Feuerwerken der Kategorie F4 mitgearbeitet haben oder man kann diese Praxis in 2 Praxis-Kursen des WIFI erlangen und dort die nötigen 15 Praxis-Lehreinheiten absolvieren.
Danach ist man berechtigt, den Kurs zur Erlangung von Fachkenntnissen über Feuerwerkskörper der Kategorie F4 zu besuchen.
Am WIFI Wien können Sie Ihre Ausbildung zur/m Pyrotechniker:in auch in einem modular aufgebauten Komplettkurs (43274) ablegen.
Die Verwendung von Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist generell untersagt, außer es wurde eine Ausnahmegenehmigung erlassen. In den meisten Gemeinden ist die Verwendung von Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen aber z.B. auch zu Silvester und anderen Anlässen untersagt.
Außerhalb des Ortsgebiets ist die Verwendung durch Personen ab 16 Jahren grundsätzlich gestattet. Allerdings sollte man auch hier auf Bestimmungen zum Lärmschutz Rücksicht nehmen und das Einverständnis des Grundstücksbesitzers haben.
Generell ist die Verwendung von Pyrotechnik und damit auch von Raketen in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder- Alters und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten untersagt. Auch auf Demonstrationen oder bei Sportgroßveranstaltungen gilt ein generelles Verbot für Knallkörper und Feuerwerke jeder Art.
Die Verwendung von Raketen, die zu den Kategorien F3 und F4 gehören, ist Personen vorbehalten, die einen entsprechenden Pyrotechnik-Ausweis dafür besitzen und die von der Bezirksverwaltungsbehörde einen Bescheid zum Besitz und zur Verwendung dieser Artikel haben.
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
- Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 13.08.2024