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Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten für Laser (Light)-Shows (gemäß ONS 1100)
Laserschutzbeauftragte haben umfassende Kenntnis über die Risiken und Gefahren von Laserstrahlung, den Umgang mit Lasern, und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Sie erlernen, wie man Laserquellen klassifiziert, die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhält und Gefährdungsbeurteilungen durchführt.
Für die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern, die mit Lasern arbeiten, sowie die regelmäßige Überprüfung der Lasereinrichtungen erhalten Sie praxisnahe Leitfäden.
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Physikalische Grundlagen zur optischen Strahlung
- Wirkungen und Anwendungen der Laserstrahlung
- Laserklassen gem. EN 60825-1
- Gerätekunde und Gerätesicherheit, geeignete Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde nach der VOPST
- Durchführungsempfehlungen gem. ÖNORM S 1105
- Forderungen der österreichischen Veranstaltungsgesetze
Die Verordnung Optische Strahlung (VOPST) fordert die Schulung und Ernennung einer fachkundigen Person bei Anwendung von Lasern in der Veranstaltungstechnik.
Sie eignen sich Fachkenntnisse an und erlangen mit deren Nachweis die Voraussetzung für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragte:r für Laser (Light)-Shows.
Nach der Ausbildung zur/zum Laserschutzbeauftragen sind Sie vertraut mit:
- dem Schutz der menschlichen Gesundheit
- der notwendigen Sicherheit am Arbeitsplatz
- dem Schutz von Geräten und Materialien
- der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Personen die in folgenden Branchen arbeiten:
- Veranstalter:innen
- Betreiber:innen von Laser (Light)-Shows
- Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche (z.B. Laser-Shows)
- Laserindustrie und -herstellung
- Forschungseinrichtungen und Universitäten mit laserbasierten Experimenten
Sie schließen den Kurs mit einer schriftlichen Prüfung zur/zum Laserschutzbeauftragten für Laser (Light)-Shows gemäß ONS 1100 ab.
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Letzte Änderung: 28.03.2024 | i |