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Lehrgang über sicherheitstechnisches Fachwissen für die Errichtung von Alarmanlagen
In diesem Lehrgang erarbeiten Sie sich das Know-how, das Sie für die Planung, Projektierung, Umsetzung, Inbetriebnahme und Wartung von Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen benötigen - gemäß den Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Elektrotechnik hinsichtlich der Errichtung von Alarmanlagen.
In diesem Lehrgang:
- erlernen Sie die physikalischen Grundlagen, die Sie für Befestigungstechniken (Dübel- und Tragesysteme, Belastungen berechnen und abschätzen, Montage, etc.) benötigen;
- lernen Sie, wie Sie Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen konzipieren – von der Planung und Auslegung bis zu Materialanforderungen und Geräteauswahl;
- lernen Sie die Begriffe (wie z.B. Fühler, Sensor, Partikelsensor, Fensteröffner, Türkontakt, etc.) und Richtlinien - wie z.B. ÖVE-Richtlinien ÖVE R-2 und die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) kennen und verstehen;
- erlernen Sie, wie Sie die Anlagen in Betrieb nehmen und konfigurieren (Alarmorganisation und Einsatztechnik), um z.B. Notrufnummern an der richtigen Stelle und eindeutig abzusetzen, Alarme abzustufen und wie Sie AnwenderInnen bei der Produktübergabe auf das Produkt einschulen;
- erlernen Sie, welche Arten von Übertragungstechnik und Endgeräten es gibt: leitungsgebundene und funkgebundene Übertragungstechnik und die dazu passenden Endgeräte, wo Sie Funk einsetzen dürfen, welche Übertragungslängen möglich sind, wie die Stromversorgung für externe Geräte, erfolgt und abzusichern ist, etc.;
- lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen der Elektrotechnik kennen (Elektrotechnikgesetz, Verordnungen Errichtungs- und Ausführungsvorschriften, TRVB, ÖVE-Richtlinien, Errichtungsnormen und Richtlinien, Einbinden der Behörden und öffentlichen Organe, wie Sie einen Feuerwehrzugang und wie Sie Genehmigungen einholen welche Kennzeichnungspflichten von Anlagen es gibt, etc.;
- erarbeiten Sie sich Wissen zu Aufbau und Funktionsweise von Brandmeldeanlagen, lernen, wonach Sie Brandmelder (z.B. Partikel, Infrarot, Hitzemelder) auswählen, welche Montagerichtlinien Sie beachten müssen, wie Sie die Anzahl der Melder für die Abdeckung der gesamten Fläche bestimmen, sie auf Linien zusammenfassen, wo Sie die Brandmeldezentrale platzieren, was Sie bei der Zutrittsmöglichkeit für die Feuerwehr (z.B. Blinklicht, Schlüsselsafe, Plansafe) berücksichtigen müssen, etc.;
- lernen Sie Zutrittskontrollanlagen errichten: Sie erarbeiten sich mechanisches Grundwissen und Fachbegriffe der Türschlosser, lernen, wonach Sie Schließanlagen auswählen, wie Sie das Ausmaß des Umbaus vorhandener Türen, Fenster etc. bestimmen, für Energieversorgung, nötige Verkabelung, Positionierung der Batterieladestationen etc. sorgen;
- eigenen Sie sich Kenntnisse der Mechanik für die Montage der Anlagen an, z.B. zu Befestigungstechnik, für Verlegearbeiten, Bestimmung der Tragkraft von Mauern, Kabelkanälen etc.;
- eignen Sie sich Wissen zu Videotechnik an: nach welchen Kriterien Sie Kamerasysteme auswählen, ihre Positionierung, Lichtstärke, zusätzliche Beleuchtung (wie z.B. Infrarot), Unterschiede in der Übertragungstechnik, Aufzeichnungen, welche Bewilligungen entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSVG) nötig sind, wie die Systeme zu kennzeichnen sind, welche Warnschilder Sie anbringen müssen, etc.;
- führen Sie Praxistests durch: Sie bauen unterschiedliche Systeme auf, konfigurieren sie und nehmen sie in Betrieb;
- erlernen Sie die Projektierung von Alarmanlagen: die Auswahl der Zentrale, die Positionierung und Sicherung der Zentrale, Zutrittsberechtigungen, Absetzen von Meldungen Einteilung des Gebäudes in Zonen, Auswahl der Melder (Bewegung, Glasbruch, Fenster- und Türkontakte, Erschütterungskontakte etc.);
- eignen Sie sich versicherungstechnisches Fachwissen an: welche Versicherungen Sie als UnternehmerIn brauchen (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung, Schadenersatzversicherung), wie Sie Kunden zu diesem Thema beraten und was der Versicherung zu melden ist.
Nach Absolvierung des Lehrgangs:
- haben Sie das nötige Wissen, um Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen zu planen, projektieren, installieren und in Betrieb zu nehmen
- können Sie diese Anlagen warten und überprüfen
- sind Sie vorbereitet auf die kommissionelle Prüfung zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarm-, Brandmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen.
- Absolvent:innen einer Ausbildung im Fach Elektrotechnik (an einer Höheren Technischen Lehranstalt, Werkmeisterschule, Universität oder Fachhochschule)
- Elektrotechnik-Facharbeiter:innen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in gehobener Tätigkeit.
- Ausbildung im Fach Elektrotechnik (an einer Höheren Technischen Lehranstalt, Werkmeisterschule, Universität oder Fachhochschule) oder
- Elektrotechnik-Facharbeiter:in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in gehobener Tätigkeit.
Sie schließen den Lehrgang mit einer kommissionellen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht (Veranstaltungsnummer: 57775). Die Buchung der Prüfung erfolgt bei Bedarf im Rahmen des Kurses. Die Prüfungsgebühr ist nicht im Kurspreis enthalten.
Mind. 75% Anwesenheit im Lehrgang 57275 sind Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Sie erhalten bei positivem Abschluss einen Befähigungsnachweis für die Anmeldung des Gewerbes beim Magistrat.
Der Lehrgang entspricht den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums.
Sollten Sie die Gewerbeberechtigung anstreben, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen im Bundesgesetzblatt (Elektrotechnik-Zugangsverordnung) - bei Einreichung des Gewerbes muss ein aktueller Strafregisterauszug vorgelegt werden.
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Folder "Elektrotechnik – Elektronik"
Letzte Änderung: 13.08.2024