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Die Spezialqualifikation 'Basismobilisation' unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen.
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter +43 1 476 77-5555 an. Wir beraten Sie gerne!
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Sie verstehen Basismobilisation als die korrekte Unterstützung der Patient:innen bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen. Mit dieser Ausbildung und der abschließenden kommissionellen Prüfung erarbeiten Sie die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet insbesondere das Fach "Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation":
Einführung in die Rehabilitation
physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster
theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer
Einsatz von Gehhilfen
Gehtraining
Voraussetzung (ein Ausbildungsnachweis ist zu erbringen)
Medizinische Masseure/-innen
Heilmasseure/-innen
Medizinisch-technische Fachkräfte
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten.
Hinweis:
Die Ausbildung umfasst laut dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz 80 Lehreinheiten, wovon 40 Einheiten im Zuge des Praktikums zu absolvieren sind. Gemäß MMHmG und AV-MMHmG
Am ersten Kurstag ist ein aktueller Strafregisterauszug mitzubringen und in weiterer Folge auch ein ärztliches Gesundheitsattest für das Praktikum.
Ziele
Sie verstehen Basismobilisation als die korrekte Unterstützung der Patienten/-innen bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen. Mit dieser Ausbildung und der abschließenden kommissionellen Prüfung erarbeiten Sie die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation.
Ideal für
Medizinische Masseure/-innen
Heilmasseure/-innen
Medizinisch-technische Fachkräfte
Voraussetzungen
Vorlage des Ausbildungsnachweises
ärztliches Gesundheitsattest
Strafregisterbescheinigung
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten.
Hinweis/FAQ
Die Ausbildung umfasst laut dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz 80 Lehreinheiten, wovon 40 Einheiten im Zuge des Praktikums zu absolvieren sind.
Am ersten Kurstag ist ein aktueller Strafregisterauszug mitzubringen und in weiterer Folge ein ärztliches Gesundheitsattest für das Praktikum.
Förderungen
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