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Erweiterung zum Gefahrgutbeauftragten der Schiene
Sie erarbeiten sich Kenntnisse über die derzeit geltenden Rechtsbestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter sowie über die Pflichten der/des Gefahrgutbeauftragten beim Transport gefährlicher Güter auf der Schiene.
Unternehmer:innen, Mitglieder:innen der Geschäftsleitung oder Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, befüllen, verladen oder befördern, sowie sämtliche an der Gefahrgutmaterie interessierten Personen oder solche, die zukünftig als externe/-r Gefahrgutbeauftragte/-r arbeiten möchten und deren Aufgabengebiet sich im Sinne der oben angeführten Tätigkeiten auch auf die Schienenbeförderung erstrecken kann.
Teilnahmevoraussetzung: Sie nehmen an der Ausbildung zum/zur Gefahrgutbeauftragten: Allgemeiner Teil und Straße (Buchungs-Nr. 94282) teil oder sind bereits im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises für den Allgemeinen Teil und den besonderen Teil Straße.
Die Prüfung wird von einem/-r Behördenvertreter:in abgenommen.
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Letzte Änderung: 17.11.2022