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Anerkennung von ausländischen Zeugnissen nach FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung
Anerkennung von ausländischen Zeugnissen gemäß FK V: Erfahren Sie alles über die Fachkenntnisnachweis-Verordnung und die Anerkennungsverfahren.
Bei Interesse an der Anerkennung Ihrer ausländischen Hubstapler- oder Kran-Ausbildung finden Sie dazu unten weitere Informationen.
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Anerkennung von ausländischen Zeugnissen nach FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

INHALTSVERZEICHNIS
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Inhalt
Ausländische Hubstapler- und Kran-Ausweise, die im Ausstellungsland noch gültig sind und den Bedingungen der österreichischen Fachkenntnisnachweis-Verodnung (FK-V) entsprechen, können für die Verwendung in Österreich anerkannt werden.
Das WIFI Wien bearbeitet nur Anträge auf Anerkennung aus dem Bundesland Wien.

Ablauf:
  • Besorgen Sie alle benötigten Unterlagen (siehe Informationsblätter je Land).
  • Wenn Ihre Unterlagen in Ordnung sind, können wir gerne ca. 2-3 Wochen später einen persönlichen Termin vereinbaren, an dem Sie Ihren anerkannten österreichischen Ausweis abholen.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung für die Antragskosten und gesetzlichen Gebühren. Diese Rechnung der Anerkennung senden wir Ihnen als pdf zu.
    Die Rechnung muss vor der persönlichen Abholung beglichen sein.
  • Sie erhalten einen Ausweis im Scheckkartenformat.
  • Persönliche Abholung durch die/den Antragsteller:in (Originalunterschrift ist notwendig).


Das Antragsformular sowie die Landes-Informationsblätter finden Sie hier zum Download:

Letzte Änderung: 03.02.2025