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Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten
- Abfallrecht (Landes-, Bundesgesetze, Verordnungen)
- Normen
- Möglichkeiten der Vermeidung
- Verwertung und Entsorgung
- Aufzeichnungs-, Nachweis- und Meldepflichten
- Abfallwirtschaftskonzept
- Kommunikation
- theoretische und praktische Übungen in Kleingruppen mit schriftlicher Abschlussprüfung
Abfallwirtschaft braucht Expert:innen
Die Bedeutung der Abfallwirtschaft nimmt stetig zu. Dies betrifft nicht nur die Gesellschaft im Allgemeinen, sondern auch Unternehmen. In jedem Betrieb spielen Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung eine entscheidende Rolle. Mit der WIFI - Ausbildung zur/zum Abfallbeauftragten erwerben Sie die Schlüsselkompetenzen für diesen wichtigen Bereich.
Sie werden zur/zum Abfallbeauftragten gemäß § 11 AWG 2002 ausgebildet. Genauere Details (tagesaktuelle Fassung) zum genannten Paragraphen finden Sie unter Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Sie erlernen die theoretischen Grundlagen und setzen diese praktisch um.
- Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen, die für die Funktion als Abfallbeauftragte vorgesehen sind bzw. bestellt werden (in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer:innen verpflichtend)
- Mitarbeiter:innen, die sich mit Abfallwirtschaft befassen
- Personen, die abfallwirtschaftliche Beratung für Firmen anbieten und Abfallwirtschaftskonzepte erstellen (bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer:innen muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt werden)
- Allgemeine Berufspraxis von Vorteil.
- Teilnehmer:innen mit nicht-deutscher Muttersprache sollten über mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Dieser Lehrgang entspricht den Anforderungen des Bundesministeriums für Umwelt.
Seit 02.11.2002 ist in Österreich für alle Betriebe ab dem/der 21. Mitarbeiter:in die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes verbindlich vorgeschrieben. Die Absolvent:innen dieses Lehrgangs sind kompetente Partner:innen bei der Erstellung dieser Konzepte.
Ab 100 Arbeitnehmer:innen ist ein Unternehmen verpflichtet, Abfallbeauftragte zu bestellen. Als Arbeitnehmer:innen gelten alle Personen in einem Beschäftigungsverhältnis, einschließlich des Außendienstes und 'freier Dienstnehmer:innen'. Alle Abfallwirtschaftskonzepte (auch jene die im Rahmen eines Anlagengenehmigungsverfahrens erstellt wurden) sind bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen der Anlage, mindestens jedoch alle sieben Jahre, fortzuschreiben.
Im Teilnahmebetrag sind die Kosten für den ersten vorgegebenen Prüfungstermin und eine Jahreslizenz des JURnet Onlinemoduls „Betriebliche Abfallwirtschaft“ des Verlag Österreich inkludiert. Diese kommt bereits im Lehrgang zum Einsatz und dient in weiterer Folge als Online-Nachschlagewerk.
Was sind die Aufgaben von Abfallbeauftragten?
Abfallbeauftragte überwachen und gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Abfallentsorgung in Unternehmen. Das beinhaltet die Kontrolle der Abfallsammlung und -trennung, die sichere Entsorgung von Problemstoffen sowie die Aufklärung über Abfallvermeidung. Sie arbeiten im Team innerhalb des Betriebs und dienen als Ansprechpartner für externe Stellen wie Deponien, Recyclingzentren und Umweltschutzbehörden.Hier findet man weitere Informationen (z.B.: Arbeits- und Tätigkeitsbereiche, Anforderungen, Videos, etc.) zu diesem Beruf.
Unser WIFI-Service für Sie:
- Förderprogramme und Anlaufstellen auf einen Blick: Entdecken Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Mehr erfahren
- Kostenlose Förder-Infotermine: Erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderungen und stellen Sie Ihre individuellen Fragen. Jetzt informieren und anmelden
- Kostenloser Kostenvoranschlag: Für die Einreichung bei Förderstellen bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Mehr erfahren
- Teilzahlungsmöglichkeit: Nutzen Sie unsere kostenlose Teilzahlungsmöglichkeit für Kurse, die länger als einen Monat dauern. Mehr erfahren
Letzte Änderung: 10.02.2025 | i |
Kundenstimmen
Elisa Umakhanova
Vielen Dank an die Vortragenden es war alles verständlich und klar.