Förderungen für Privatpersonen Förderungen für Privatpersonen

Förderungen für Privatpersonen

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Arbeiterkammer Wien

Die AK Wien unterstützt ihre weiterbildungsinteressierten Mitglieder mit eigenen AK Gutscheinen, diese benötigen wir im Original, ausgefüllt und unterschrieben, entweder postalisch (am besten eingeschrieben) oder persönlich. Ihren Bildungsgutschein und Digi-Bonus der AK Wien können Sie folgendermaßen anfordern: wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein oder telefonisch: +43 800 311 311

Der AK Bildungsgutschein gilt im WIFI Wien für die Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreifeprüfung und hat einen Wert von 150,00 EUR. Eltern in Karenz erhalten einen Gutschein im Wert von 200,00 EUR.

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Mit dem AK Digi-Bonus erhalten Sie 150,00 EUR für die Teilnahme an Kursen aus dem Bereich Digitalisierung. Der Digi-Bonus gilt für alle Kurse, die im WIFI Kursprogramm mit dem Logo „AK extra Digi-Bonus“ versehen sind.
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Der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds waff fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Wien. Einige spezifische Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten können zudem weitere Voraussetzungen haben, wie zum Beispiel bestimmte berufliche oder soziale Kriterien. Es ist daher ratsam, sich direkt beim waff genau über die jeweiligen Bedingungen und Anforderungen der gewünschten Förderung zu informieren.

Mit dem Digi-Winner fördern die AK Wien und der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds waff Aus- und Weiterbildungen im Bereich der digitalen Kompetenz mit bis zu 5.000,00 EUR, abhängig von Ihrem Beschäftigungs-Ort und Ihrer Einkommenshöhe.

Mit dem Klima-Winner unterstützt der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds waff Qualifizierungen im Bereich Klimaschutz. Aus- und Weiterbildungen in klimaschutzrelevanten Bereichen, wie z.B. Energieeffizienz, Photovoltaik, Umweltmanagement, Energieberatung oder Nachhaltiges Bauen werden mit bis zu 5.000,00 EUR gefördert, abhängig von Ihrer Einkommenshöhe.

Mit dem Chancen-Scheck können beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz Wien mit max. Pflichtschulniveau und Personen, die zwar einen über die Pflichtschule hinausgehenden Bildungsabschluss erworben haben, allerdings Tätigkeiten ohne besondere qualifikatorische Anforderung und mit geringem Verantwortungsumfang ausüben, eine Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildung über 90 % der Kosten, höchstens 3.000,00 EUR erhalten. Dieser Betrag erhöht sich auf max. 5.000,00 EUR für das Nachholen eines Lehrabschlusses. Förderungen werden nur gewährt, wenn die Kurskosten (Teilnahmebeiträge inkl. Prüfungsgebühren) mindestens € 150,00 EUR betragen.

Mit dem Bildungskonto werden Wiener:innen bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie für das Nachholen von Formalabschlüssen und die damit in Zusammenhang stehenden Prüfungsgebühren unterstützt.

Bildungskonto für alle

Die Höhe des Bildungskontos für alle ist mit 50 % der anerkennbaren Kosten (mindestens 150,00 EUR) begrenzt und beträgt höchstens € 300,00 EUR.
 

Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung

Das Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung ist die richtige Förderung bis maximal 2.000,0 EUR, wenn Sie derzeit nicht mehr als 2.500,00 EUR netto im Monat verdienen.

Bildungskonto für höhere Abschlüsse

Mit dem Bildungskonto für höhere Abschlüsse werden Sie mit bis zu 3.000,00 EUR unterstützt, wenn Sie zB eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigungs-Prüfung machen, die Berufsreifeprüfung absolvieren oder eine weitere Lehre abschließen.

Das Programm FRECH fördert beschäftigte Frauen, die eine grundlegende berufliche Veränderung anstreben. Der waff finanziert gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds ESF Ihre Aus- und Weiterbildungskosten zu 90 %, maximal 5.000,00 EUR.

Der waff unterstützt beschäftigte Wiener:innen während und nach der Berufsunterbrechung und finanziert Ihre Aus- und Weiterbildungskosten zu 100% , bis zu 4.000,00 EUR.

Der waff hilft in der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung und übernimmt die Kosten für den Kurs zu 100 %. Die Förderung gilt für betriebliche Lehrlinge, deren Lehrzeit spätestens in 12 Monaten endet und für Personen, deren Lehrzeit-Ende maximal vor 36 Monaten war. Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling bei der WKW einzubringen. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach Kursende.

Den Bildungsbonus erhalten alle Personen mit Hauptwohnsitz Wien, die die Lehrabschlussprüfung positiv bestanden haben. Der Bildungsbonus beträgt 300,00 EUR und kann für Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die in einem Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der positiv absolvierten Lehrabschlussprüfung begonnen haben und innerhalb von drei Jahren beendet wurden.

Mit Unterstützung der waff Förderinitiative Lehrausbilder:innen können Sie sich zu Lehrausbilderinnen und Lehrausbildern qualifizieren lassen. Der waff fördert die Kosten des Ausbilder:innenkurses mit 75 % der Kurskosten bis maximal 500,00 EUR sowie die Prüfungsgebühren bis maximal 100,00 EUR. Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbständig Beschäftigten (vollsozialversicherungspflichtig) als auch der Betriebsinhaber:innen gewährt werden.  Voraussetzung ist, dass es sich um ein Unternehmen mit einem Betriebsstandort in Wien mit maximal 50 Beschäftigten handelt, oder um ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, wenn erstmals Lehrlinge ausgebildet werden oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert wird.

Das Fachkräftestipendium wird vom AMS in Zusammenarbeit mit dem waff angeboten und richtet sich an Beschäftigte und Arbeitssuchende, die eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren möchten, wie beispielsweise an Werkmeisterschulen. Während der Ausbildung übernimmt das AMS die Lebenshaltungskosten. Der waff unterstützt zudem mit 90 % der Ausbildungskosten, maximal jedoch 5.000,00 EUR. Für Personen mit höchstens einem Pflichtschulabschluss übernimmt das AMS Wien zusätzlich die Kurskosten komplett.

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Arbeitsmarktservice AMS

Das Arbeitsmarktservice AMS fördert Aus- und Weiterbildung für Arbeitssuchende und unterstützt bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Die genaue Höhe und Art der Förderungen kann je nach Bundesland und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, sich direkt beim AMS oder auf der Website des AMS über die aktuellen Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren. Sprechen Sie mit Ihrem Berater und Ihrer Beraterin über Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Für arbeitslose Personen übernimmt das AMS Kosten für Kurse, die die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöhen, bis zu 100 %.

Mit dem Programm Aqua - Arbeitsplatznahe-Qualifizierung werden zertifizierte Ausbildungen gefördert, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen.

Wenn Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben, können Sie Umschulungsgeld und Beihilfe zum Umschulungsgeld erhalten, wobei Ihre Kosten für Aus- und Weiterbildung bis zu 100 % ersetzt werden können.

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Sozialversicherung der Selbständigen SVS

Die Sozialversicherung der Selbständigen SVS unterstützt alle bei der SVS versicherten Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer bei der Gestaltung von sicheren Arbeitsbedingungen.

Eine finanzielle Unterstützung der Sozialversicherung der Selbständigen SVS für die Teilnahme an Seminaren und Kursen, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen, in der Höhe von 100,00 EUR.

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Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung Österreichs SWF fördert Zeitarbeitnehmer:innen während eines aufrechten Dienstverhältnisses und auch im Falle von Arbeitslosigkeit sowie alle gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser:innen.

Der SWF fördert einerseits allgemeine Bildungsmaßnahmen, darunter fallen zum Beispiel Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen sowie Sprachkurse, Führerscheine und spezielle Ausbildungen für Angestellte. Aus- und Weiterbildungen werden bis zu 6.500,00 EUR pro Zeitarbeitskraft und Beschäftigungsjahr gefördert bzw. bis zu 3.250,00 pro Aus- und Weiterbildungsmonat.

Andererseits übernimmt der Fonds die Kosten für die Fachkräfteausbildung von Zeitarbeitskräften – sei es in der Elektro- oder Metalltechnik, als Betriebslogistiker/Betriebslogistikerin, Bürokaufmann/Bürokauffrau etc. Alle förderbaren Aus- und Weiterbildungen sind in der SWF-Weiterbildungsdatenbank zu finden, das WIFI Wien ist gelisteter Schulungsträger.

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Bausparkassen

Die Bausparkassen bieten verschiedene Bausparprodukte und -dienstleistungen an, die neben Wohnbaufinanzierung auch Bildung und Pflege abdecken.

Mit einem Bausparvertrag sind auch die Kosten zahlreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanzierbar.

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Förderungen der Bundesländer

Bildungsförderung für Personen mit niederösterreichischem Wohnsitz.

Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland.

Bildungskonto des Landes Oberösterreich.

Stand Juli 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.