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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit vereinbaren.
Im WIFI Wien finden Sie eine große Auswahl an Aus- und Weiterbildungen, die allein oder in Kombination von mehreren Kursen den Kriterien einer Bildungskarenz oder einer Bildungsteilzeit entsprechen. Bitte klären Sie mit Ihrem AMS vorab Details, wie zB eine mögliche Vorlaufzeit bis zum Beginn der Aus- oder Weiterbildung, Unterbrechungen während der Ferien und eine mögliche Nachlaufzeit nach Ende der Aus- oder Weiterbildung ab.
Bildungsnachweise über Aus- und Weiterbildungen von mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Wochenstunden bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren (und Ihrem Nachweis, dass keine längere Betreuung möglich ist) oder 10 Wochenstunden für Bildungsteilzeit können Sie gerne vor Beantragung beim AMS bei uns im WIFI Kundenservice anfordern.
Im WIFI Wien finden Sie eine große Auswahl an Aus- und Weiterbildungen, die allein oder in Kombination von mehreren Kursen den Kriterien einer Bildungskarenz oder einer Bildungsteilzeit entsprechen. Bitte klären Sie mit Ihrem AMS vorab Details, wie zB eine mögliche Vorlaufzeit bis zum Beginn der Aus- oder Weiterbildung, Unterbrechungen während der Ferien und eine mögliche Nachlaufzeit nach Ende der Aus- oder Weiterbildung ab.
Bildungsnachweise über Aus- und Weiterbildungen von mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Wochenstunden bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren (und Ihrem Nachweis, dass keine längere Betreuung möglich ist) oder 10 Wochenstunden für Bildungsteilzeit können Sie gerne vor Beantragung beim AMS bei uns im WIFI Kundenservice anfordern.
Update Bildungskarenz:
Bildungskarenz läuft mit 31. März 2025 ausAm 7.3.2025 hat der Nationalrat die vorläufige Abschaffung der Bildungskarenz beschlossen („Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025“).
- Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld werden mit 31. März 2025 auslaufen.
- Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können künftig zwar weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer:innen wird es in dieser Zeit allerdings nicht mehr geben.
- Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde aber eine Übergangsregelung verankert. Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese bis Ende März 2025 ein zuerkannter Anspruch vonseiten des Arbeitsmarktservice vorliegt.
- Ebenso gelten diese Regelungen, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
- Mit 1.1.2026 soll es wieder ein neues Modell geben. Sobald nähere Details vorliegen, werden wir Sie hier umgehend informieren.
Die Bildungskarenz kann für eine Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr in Anspruch genommen werden. Es ist auch möglich, die Bildungskarenz auf mehrere Abschnitte aufzuteilen, wobei der Mindestzeitraum jedes Abschnitts zwei Monate beträgt und die Gesamtdauer ein Jahr nicht überschreiten darf.
Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate und kann innerhalb von 4 Jahren, auch in Teilen, konsumiert werden.
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate und kann innerhalb von 4 Jahren, auch in Teilen, konsumiert werden.