Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit vereinbaren.

Im WIFI Wien finden Sie eine große Auswahl an Aus- und Weiterbildungen, die allein oder in Kombination von mehreren Kursen den Kriterien einer Bildungskarenz oder einer Bildungsteilzeit entsprechen. Bitte klären Sie mit Ihrem AMS vorab Details, wie zB eine mögliche Vorlaufzeit bis zum Beginn der Aus- oder Weiterbildung, Unterbrechungen während der Ferien und eine mögliche Nachlaufzeit nach Ende der Aus- oder Weiterbildung ab.

Bildungsnachweise über Aus- und Weiterbildungen von mindestens 20 Wochenstunden bzw. 16 Wochenstunden bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren (und Ihrem Nachweis, dass keine längere Betreuung möglich ist) oder 10 Wochenstunden für Bildungsteilzeit können Sie gerne vor Beantragung beim AMS bei uns im WIFI Kundenservice anfordern.

Das bedeutet: Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Sie bekommen währenddessen ein Weiterbildungsgeld vom AMS, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wie zB eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über Bildungskarenz oder Freistellung und eine ununterbrochene arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von mind. 6 Monaten unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz.
Wenn Sie im Zuge einer Bildungskarenz Weiterbildungsgeld erhalten und die Voraussetzungen erfüllen, dann kann das AMS Ihnen Kosten bis zu 100 % ersetzen, die bei Ihrer Aus- oder Weiterbildung anfallen. („Beihilfe zum Weiterbildungsgeld“).

Die Bildungskarenz kann für eine Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr in Anspruch genommen werden. Es ist auch möglich, die Bildungskarenz auf mehrere Abschnitte aufzuteilen, wobei der Mindestzeitraum jedes Abschnitts zwei Monate beträgt und die Gesamtdauer ein Jahr nicht überschreiten darf.

Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate und kann innerhalb von 4 Jahren, auch in Teilen, konsumiert werden.

Wenn Sie Bildungsteilzeitgeld erhalten und die Voraussetzungen, zB eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche, erfüllen, dann kann das AMS Ihnen Kosten bis zu 100 % ersetzen, die bei Ihrer Aus- oder Weiterbildung anfallen („Beihilfe zum Bildungsteilzeitgeld“).