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Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten für Privatpersonen
Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Rahmen derArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Absetzbar sind insbesondere: unmittelbare Kurskosten (Kursbeitrag), Kosten für Unterlagen, Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software,…), Fahrtkosten und allenfalls Tagesgelder und Nächtigungskosten.
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten für Unternehmen und Unternehmer:innen
Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für ihre Weiterbildung in derEinkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen, wenn sie Kosten für Fortbildung oder Ausbildung im verwandten Beruf oder eine Umschulung darstellen.
Weiterbildungsausgaben für Mitarbeiter:innen sind Betriebsausgaben, wenn die Fortbildung im betrieblichen Interesse liegt und das Unternehmen die Kosten für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter:innen trägt. Neben den direkt übernommenen Kosten der Weiterbildung können auch Ausgaben für Fachbücher, Unterbringungen, Verpflegung und Reisekosten, die der Arbeitgeber trägt, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.